Finanzierung
Es wird kein Schulgeld erhoben. Keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung 		haben Kollegiaten, die bis zum Schulbeginn das 30. Lebensjahr vollendet 		haben. Ausnahmeregelungen erfährt man beim Amt für Ausbildungsförderung 		der Landkreise.
 		
 		Alle anderen neu beginnenden Kollegiaten haben Anspruch auf Ausbildungsförderung 		nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), und zwar 		unabhängig vom Elterneinkommen. Zuständig für Antragstellung 		und  Auszahlung ist das Amt für Ausbildungsförderung. Wer 		den Vorkurs belegt, muss in der Regel den Antrag in dem Landkreis stellen, 		in dem er bzw. seine Eltern ihren Hauptwohnsitz haben. In diesem 		Fall ist das BAföG im ersten Jahr elternabhängig! Nach dem Vorkurs ist das 		BAföG-Amt des Erzgebirgskreises zuständig. Der Antrag 		auf Ausbildungsbeihilfe muss jedes Jahr neu gestellt werden!
 		
 		Für nähere Auskünfte steht Ihnen die Mitarbeiter des 		Amts auch direkt unter der Telefonnummer: 03733 / 831-0  bzw. der Faxnummer: 03733 / 831-3560  		zur Verfügung.  		Anfragen können auch per Mail an: bafoeg(at)kreis-erz(dot)de gestellt werden.
 		Weitere Informationen können Sie auch auf der Webseite des Landratsamtes  		erhalten.
 		Klicken Sie dazu dort auf B und wählen Sie dann Bafög Schüler aus.
  		
 		Es reicht aus, wenn bei Beginn der Ausbildung in Breitenbrunn die BAföG-Unterlagen 		eingereicht werden, dazu findet am ersten Schultag eine Informationsveranstaltung 		statt. Anträge können zur schnelleren Bearbeitung aber auch schon 		vorher gestellt werden, falls keine Unterkunft am Ort gemietet wird (siehe 		Mietzuschuss).
 		
 		Während der Ausbildung sind Kollegiaten bis zum 25. Lebensjahr 		berechtigt, sich bei der Krankenkasse ihrer Eltern familienversichern zu 		lassen. Danach müssen Sie den Beitrag selbst bezahlen. Mit einem entsprechenden 		Änderungsantrag beim Amt für Ausbildungsförderung kann auch 		dieser zurückerstattet werden.
 		
 		Bis zum 25. Lebensjahr eines Kollegiaten sind dessen Eltern berechtigt, 		Kindergeld zu erhalten bzw. über den Lohnsteuerjahresausgleich einen 		Ausbildungsfreibetrag geltend zu machen. (Seit 01. April 2001 wird das 		Kindergeld nicht mehr in die Bemessungsgrenze für das BAföG aufgenommen.)
 		
 		Die Kollegausbildung erfolgt im Tagesunterricht mit freiem Samstag und 		Schulferien (es gelten die normalen Schulferien des Freistaates Sachsen 		und dessen Feiertage). Eine gleichzeitige Berufsausübung ist daher 		nicht möglich, wohl aber Ferien- und Nebenjobs.
 		
 		Für Interessenten werden Unterkünfte in einem Wohnheim oder 		in Ferienwohnungen in Schulnähe bereitgestellt. Im BAföG ist 		bereits ein Mietzuschuss enthalten, dessen Berechnungsgrundlage der Mietvertrag 		ist. Wie hoch der prozentual enthaltende Betrag ist, erfahren Sie direkt 		beim Amt für Ausbildungsförderung.
 		
 		Die Kollegiaten haben die Möglichkeit, am Mittagessen bzw. der 		Pausenversorgung der Mensa teilzunehmen.