(Gültig ab Schuljahr 2022/ 23)
Unsere Einrichtung ist eine allgemeinbildende Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in öffentlicher Trägerschaft (Landratsamt Bautzen) unter der Verwaltung des Landesamts für Schule und Bildung Standort Bautzen.
Die Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Pädagogischen Fachkräfte, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern, Kooperationspartner und sonstige Besucherinnen und Besucher. Alle sind verpflichtet, die folgenden Regeln einzuhalten.
Bei Nichtachtung oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Meldung an die Schulleitung und darüber hinaus disziplinarische Konsequenzen bis hin zu einer Anzeige bei der Polizei.
Öffnungszeiten/ Tagesablauf
Unsere Schule ist von 7.15 – 15.10 Uhr (freitags bis 14.05 Uhr) geöffnet. Unterrichtsbeginn ist 8.00 Uhr. Unterrichts- und Pausenzeiten sind den Stundenplänen zu entnehmen.
Ankommenszeit: 7.15 – 8.00 Uhr
Abholzeiten: 12.00 – 13.00 Uhr und 14.55 – 15.10 Uhr (freitags von 13.50 – 14.05 Uhr).
Das Sekretariat ist von 7.00 – 12.00 Uhr besetzt. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden.
Jeder ist verpflichtet, die Öffnungs- sowie Unterrichts- und Pausenzeiten einzuhalten!
Unterricht
Jeder kommt pünktlich, sauber und mit vollständigen Arbeitsmaterialien in die Schule!
Alle Schülerinnen und Schüler halten sich an die Klassenregeln und vermeiden Unterrichtsstörungen!
Mit dem Schuleigentum gehen alle sorgsam um und melden jeden Schaden einem Erwachsenen (Schäden werden nachträglich im Sekretariat gemeldet)!
Verhalten und Pause
Jeder nimmt Rücksicht auf andere und ist höflich!
Alle Personen bewegen sich im Schulhaus ruhig und langsam! Die Schülerinnen und Schüler melden sich stets bei einem Erwachsenen ab, wenn sie den Klassenverband verlassen!
Konflikte werden sachlich und ohne Androhung bzw. Anwendung von Gewalt gelöst. Hilfe bekommen die Schülerinnen und Schüler von Erwachsenen.
In den Hofpausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände (auf dem jeweiligen Hofpausenplatz) auf. Die Schülerschaft darf das Schulgelände nur mit Genehmigung verlassen!
Sicherheit
Um Unfälle zu vermeiden, halten alle Ordnung im Schulhaus und auf dem Schulgelände!
Das Klassenzimmer, die Fachräume und das grüne Klassenzimmer betreten die Schülerinnen und Schüler nur in Begleitung eines Erwachsenen! Jeder hält sich an die jeweilige Fachraumordnung und wird regelmäßig aktenkundig darüber belehrt!
Gegenstände, die Personen verletzen oder gefährden können, werden nicht mit in die Schule gebracht! Das Tragen und Benutzen von Waffen ist verboten!
In der Schule sind Tabakwaren, Alkohol, Drogen und Aufputschmittel verboten!
Das Nutzen von Handys und anderen technischen Geräten ist während des Unterrichts nur mit Erlaubnis und zu Unterrichtszwecken erlaubt. Film-, Bild- und Tonaufnahmen von Mitschülerinnen und -schülern sowie Erwachsenen sind nicht gestattet. Die Nutzung in den Pausen ist für Schülerinnen und Schüler verboten. Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände!
Der Fahrstuhl darf nur in Begleitung eines Erwachsenen bzw. nach einer speziellen Einweisung genutzt werden.
Das Zurücklegen des Schulwegs mit dem Fahrrad ist nur mit gültigem Fahrradpass, verkehrssicherem Fahrrad und schriftlicher Erlaubnis der Personensorgeberechtigten gestattet.
Bei Alarm verlassen alle schnellstmöglich auf dem vorgeschriebenen Fluchtweg das Schulhaus und versammeln sich auf dem Sportplatz.
Gesundheitsschutz
Schülerinnen und Schüler, die Anzeichen von ansteckenden Krankheiten oder Kopfläusen haben, müssen zu Hause bleiben bzw. werden von den Personensorgeberechtigten zeitnah abgeholt. Die telefonische Erreichbarkeit der angegebenen Kontaktpersonen muss gewährleistet sein. Anzeichen ansteckender Krankheiten sind grippeähnliche Symptome (evtl. Erkrankung an Grippe oder Corona), Ausschlag, Erbrechen und Durchfall.
Erkrankte Schülerinnen und Schüler müssen bis 8.00 Uhr von der Schule abgemeldet werden (sonst gilt der Tag als unentschuldigt). Bei mehr als 2 Krankheitstagen wird ein ärztliches Attest verlangt. Bei meldepflichtigen Krankheiten (Röteln, Windpocken, Kopfläuse, …) ist der Schulbesuch erst nach Vorlage einer ärztlichen Erlaubnis gestattet.
Die Einnahme von Medikamenten während des Schulbesuchs ist nur nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung und dem Abschließen eines Medikamentenvertrages erlaubt.
L. Pietsch
Schulleiterin