Elternrat
Elternvertreter und Elternrat
Mit dem Schulbesuch Ihres Kindes liegt die Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung Ihres Kindes bei Ihnen, der Lehrerschaft und den Erziehern. Um diese geteilte Verantwortung wahrzunehmen und sich untereinander abzustimmen, gibt es gesetzlich verbindliche Regelungen. Deshalb werden Sie zum ersten Elternabend des neuen Schuljahres je Klasse zwei Elternvertreter wählen.
Als Elternrat stimmen wir uns mit allen Beteiligten ab und:
- pflegen den Kontakt zwischen den Lehrkräften und den Eltern,
- geben der Elternschaft Gelegenheit zur Aussprache /Abstimmung,
- vertreten die Interessen der Eltern aller Schüler der Schule,
- informieren alle Eltern der Schule über wichtige Themen,
- nehmen Wünsche und Anregungen der Eltern auf,
- beraten und leiten diese Wünsche weiter und beraten über die Verwendung von Lernmitteln.
Der Dialog zwischen Eltern und Lehrkräften ist ein effektiver Weg, um den Schulalltag konstruktiv zu gestalten und auftretende Probleme gemeinsam zu lösen. Je mehr Eltern sich aktiv in das Klassen- und Schulleben einbringen, desto interessanter werden Ihre Kinder den Schulalltag erleben.
Der Klassenelternsprecher und sein Stellvertreter, die durch die Elternversammlung gewählt werden, sind Mitglieder des Schulelternrates. Dieser trifft sich mindestens einmal im Quartal mit der Schul- und Hortleitung, um über die Belange der gesamten Schule zu beraten.
Im Elternrat zusammenarbeiten heißt auch, Erfahrungen weiterzugeben und für die Nachfolgegenerationen leichter begehbare Wege zu ebnen.
Arbeiten und gestalten Sie mit – für unsere Kinder – für unsere Schule!
Pawletta
Elternratsvorsitzender