Das sind WIR: To smy
Wir sind eine Schule My smy šula,
in der das Lernen, w kotrejž wuknjenje,
das Miteinander und zhromadnosć a
das Füreinander zählen. mjezsobnosć liča.
Die geplanten Termine für die Schulaufnahmeuntersuchung finden laut Gesundheitsamt ab Mitte/Ende November statt.
Etwa 5 Wochen vor Mitte/Ende November ist das Terminmanagementsystem des Landkreises für die Grundschulen in Hoyerswerda sichtbar und buchbar. Das wäre im Zeitfenster vom 13.10.2025 bis 24.10.2025. Unten haben wir einen QR-Code bzw. einen Link für die Buchung hinterlegt. Unsere Grundschule ist im Suchfeld mit dem Namen: Grundschule "Handrij Zejler" Hoyerswerda ausgewiesen.
Sobald wir neue Inforamtionen vom Gesundheitsamt erhalten, informieren wir Sie hier.
Zusätzliche Informationen vom Gesundheitsamt:
"Im Schreiben hat es ein Zahlendreher in der Faxnummer für unser Funktionspostfach gegeben: Die korrekte FAX-Nummer lautet: 03591- 5250 53 398."
Anbei eine PowerPoint-Präsentation, wie erfolgt die Online-Buchung eines Termines sowie ein Kurzfilm zur Schulaufnahmeuntersuchung.
⇒ Präsentation
In der Gebrüder-Grimm-Straße werden ab den 06.10.2025 bis 30.10.2025 Sanierungsarbeiten vorgenommen. Dadurch wird der Haltepunkt „Am Stadtrand“ nicht vom Linienverkehr angefahren.
Bitte informieren Sie sich als Eltern vor Schulbeginn, ob bereits die Möglichkeit besteht, dass der Haltepunkt „Am Stadtrand“ ab den 20.10.2025 wieder vom Linienverkehr angefahren werde kann.
Über den nachfolgenden Link erhalten Sie die benötigten Informationen:
Fahrplanänderungen - Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda mbH
Fahrplanänderungen | VVO-Navigator - Ihr Mobilitätsportal für Dresden und die Region
Umleitungen für den Individualverkehr sind ausgewiesen.
Zufahrt zur Schule sind über die Theodor-Körner-Straße und Goethestraße-Rosa-Luxemburg-Str.-An der Thrune sind möglich.
Bitte nicht den Parkplatz der Grundschule benutzen, dieser ist für Lehrkräfte und Hortpersonal vorgesehen.
Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
22.09.2025
Beginn GTA
24.09. bis 26.09.2025
Gruppenprophylaxe Zahnarzt
01.10.2025
Kermuša Klasse 1a; 2a; 3a; 4a