| Das sind WIR: | To smy |
| Wir sind eine Schule | My smy šula, |
| in der das Lernen, | w kotrejž wuknjenje, |
| das Miteinander und | zhromadnosć a |
| das Füreinander zählen. | mjezsobnosć liča. |
Fahrplanänderung Line 5 - Michalken
Ab Freitag den, 26.06.2026 bis Freitag, den 17.07.2026 werden die Haltestellen:
Michalken Dubringer Moor
Michalken Am Anger
von der Stadtlinie 5 nicht mehr angefahren. Grund sind Baumaßnahmen.
Bitte informieren Sie sich auf der Hompage der VGH Hoyerswerda "Fahrplanänderungen - Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda mbH"
Unterrichtszeiten in der Woche vom 22.06.2026 bis 26.06.2026
- 1. bis 4. Std.- laut Plan
- Mittagessen - laut Plan
- 5. Std. 11:40– 12:10 Uhr
- 6. Std. 12:15– 12:45 Uhr
Der CSB Hort in der "Handrij Zejler" ist informiert.
Unterrichtszeiten in der Woche vom 29.06.2026 bis 03.07.2026
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der weiter anhaltenden hohen Temperaturen werden wir den Stundenplan in der Woche vom 29.06.2026-02.07.2026 verändern. Eine Absprache mit dem Hort der H. Zejler Grundschule ist erfolgt.
1.-4. Stunde Unterricht nach Plan
Danach gestaffelte Essenzeiten (Plan ändert sich täglich) und/oder Betreuung bis maximal 12:30 Uhr.
Es findet keine 6. Unterrichtsstunde statt.
Kinder, die keinen Hort besuchen (Hauskinder), haben nach der 4. Stunde Unterrichtsschluss.
Kinder, die einen Hort außerhalb unserer Schule besuchen, werden bis 12:30 Uhr betreut. Bitte informieren Sie bei Bedarf Ihren Träger.
Am letzten Schultag, 03.07.2026 ist nach der 4. Stunde Unterrichtsschluss.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
P. Schenk
Schulleiterin
BildungsTicket SJ 2026/2027
Inforamtionsschreiben
BildungsTicket vom 27.04.2026
Link: Antrag
Ein FSJ-Jahr bei uns!
"Eine Chance für junge Leute"
Termine aktuell
16.06.2026
Handbball letzte GTA-Stunde
17.06.2026
Musik-Theater letzte GTA-Stunde
Transparenthinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.