Willkommen auf unserer Webseite

Das sind WIR:    To smy 
Wir sind eine Schule My smy šula,
in der das Lernen,  w kotrejž wuknjenje,
das Miteinander und      zhromadnosć a
das Füreinander zählen.            mjezsobnosć liča.
   

 

Fahrplanänderung Line 5 - Michalken

Ab Freitag den, 26.06.2026 bis Freitag, den 17.07.2026 werden die Haltestellen:

Michalken     Dubringer Moor
Michalken     Am Anger

von der Stadtlinie 5 nicht mehr angefahren. Grund sind Baumaßnahmen.

Bitte informieren Sie sich auf der Hompage der VGH Hoyerswerda "Fahrplanänderungen - Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda mbH"

Unterrichtszeiten in der Woche vom 22.06.2026 bis 26.06.2026

  • 1. bis 4. Std.- laut Plan
  • Mittagessen - laut Plan
  • 5. Std. 11:40– 12:10 Uhr
  • 6. Std. 12:15– 12:45 Uhr

Der CSB Hort in der "Handrij Zejler" ist informiert. 

Unterrichtszeiten in der Woche vom 29.06.2026 bis 03.07.2026

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der weiter anhaltenden hohen Temperaturen werden wir den Stundenplan in der Woche vom 29.06.2026-02.07.2026 verändern. Eine Absprache mit dem Hort der H. Zejler Grundschule ist erfolgt.

1.-4. Stunde Unterricht nach Plan
Danach gestaffelte Essenzeiten (Plan ändert sich täglich) und/oder Betreuung bis maximal 12:30 Uhr.
Es findet keine 6. Unterrichtsstunde statt.

Kinder, die keinen Hort besuchen (Hauskinder), haben nach der 4. Stunde Unterrichtsschluss.
Kinder, die einen Hort außerhalb unserer Schule besuchen, werden bis 12:30 Uhr betreut. Bitte informieren Sie bei Bedarf Ihren Träger.

Am letzten Schultag, 03.07.2026 ist nach der 4. Stunde Unterrichtsschluss.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.   

Mit freundlichen Grüßen

P. Schenk
Schulleiterin

BildungsTicket SJ 2026/2027

Inforamtionsschreiben
BildungsTicket vom 27.04.2026
Link: Antrag 

Ein FSJ-Jahr bei uns!

"Eine Chance für junge Leute"

Termine aktuell

Termine 2025/2026

16.06.2026
Handbball letzte GTA-Stunde

17.06.2026
Musik-Theater letzte GTA-Stunde
 

Transparenthinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.