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Schuluntersuchung - Einschulung SJ 2027/2028
Liebe Eltern,
leider haben wir noch keinen genauen Termin vom Gesundheitsamt erhalten, wann Sie Ihr Kind zur Schuluntersuchung anmelden können. Start sollte Mitte Oktober 2026 sein.
Anbei der Link für die Schulanmeldung: Gesundheitsamt. Sollten Sie Fragen haben, erreichen Sie uns nach den Ferien ab 26.10.2026.
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung
Mit dem Schülerparlamt in den Sächsichen Landtag
Als Dankeschön für ihr aktives Mitgestalten in unserem Schülerparlament durften die Schüler der 4. Klasse am 19.08.2026 den Sächsischen Landtag in Dresden besuchen.
Bereits um 07:00 Uhr war der Start an der Schule. Begleitet wurden die Schüler von Frau Sebastian und Frau Jochim. Gemeinsam fuhren Sie mit dem Zug zum Neustädter Bahnhof.
Von dort aus ging es bei einem gemütlichen Spaziergang zum Landtagsgebäude. Wir erhielten eine 1,5stündige Führung durch das Gebäude und die Schülerinnen und Schüler lernten viel über die Arbeit im Landtag. Zum Ende hin durften sie selbst einmal im Plenarsaal tätig werden und eine Abstimmung über ein interessantes Thema durchspielen.
In Zukunft werden die Schülerinnen und Schüler ihr erworbenes Wissen in den Sitzungen des Schülerparlamentes mit einfließen lassen. Die Kinder waren sehr interessiert und fanden den Tag richtig spannend.
Auf dem Rückweg zum Bahnhof gab es noch ein leckeres Eis und wir starteten wieder mit dem Regionalexpress Richtung Heimatstadt Hoyerswerda. Kurz vorm Ziel durften die Kinder noch in einen Zugführerbereich reinschauen und Fragen stellen. Was für ein aufregender Tag.
Termine aktuell
02.11.2026
09.11.2026
Überprüfung Schulanfänger
03.11.2026 / 16 Uhr
Gemeinsamer Elternabend
Der 3. Klassen Lausitzhalle
16./17.11.2026
Bildungstour 4. Klassen
Transparenthinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.