Schulanmeldung

Schulanmeldung Schuljahr 2025/2026

erfolgt am Dienstag den 03.September 2024.

in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Wichtige Informationen entnehmen Sie bitte den Elternbrief vom 24.05.2024 und einen weitern, den Sie in der Kalenderwoche 28-29/2024 von der Stadtverwaltung Hoyerswerda erhalten.

Sollte Ihnen die Wahrnehmung des Termins nicht möglich sein (z.B. Urlaub oder Kur), bitten wir rechtzeitig um Rücksprache mit der Grundschule, spätestens 1 Tag vor der Anmeldung.   
Sie erreichen uns, ab der KW 30/2024. bis dahin wünschen wir eine schöne Sommerzeit.
 

 

Was soll ich zur Einschulung mitbringen?

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • das Schreiben vom Schulverwaltungsamt
  • ausgefüllten Anmeldebogen -  hier klicken
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ihren Personalausweis
    Grund: damit die Daten genau abgeglichen werden können
  • Negativbescheinigung (nur beim alleinigen Sorgerecht)

  

Wann muss ich mein Kind an der Grundschule anmelden?

Ein Kind ist schulpflichtig, wenn es bis 30. Juni des laufenden Kalenderjahres
das sechste Lebensjahr vollendet hat.

Kinder, die in der Zeit bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden,
können auf Wunsch der Eltern/Erziehungsberechtigten angemeldet werden.

Ist ein Kind noch nicht schulpflichtig, können die Eltern einen Antrag auf vorzeitige
Einschulung stellen.

Der Schulleiter prüft in jedem Fall die Schulfähigkeit des Kindes. Dabei stützt er sich
auf die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, dem zuständigen Schularzt und dem an
der Schule tätigen Beratungslehrer.

  

An welche Grundschule muss ich mein Kind anmelden?

Laut Schulgesetz werden alle Kinder in der Schule angemeldet in deren Einzugsbereich sie wohnen.
Dies ist erforderlich um alle angemeldeten schulpflichtigen Kinder mit der Meldeliste der Stadt zu
vergleichen und eventuelle Irrtümer auszuschließen.

Die Eltern sind verpflichtet ihr Kind in einer der für ihre derzeitige Wohnanschrift zuständigen
Grundschulen anzumelden. Dies gilt auch, wenn Eltern ihr Kind aus persönlichen Gründen an
einer anderen Grundschule außerhalb des Einzugsgebietes anmelden möchten.

In diesem Fall müssen die Eltern den Schulleiter der Grundschule informieren und einen begründeten
Ausnahmeantrag auf Einschulung in eine andere Grundschule an die Sächsische Bildungsagentur Dresden
stellen. Diese entscheidet dann in Übereinstimmung mit dem Schulleiter über die Aufnahme an einer anderen Schule.

Schulen – Šule in Hoyerswerda
 

Schuluntersuchung

Landratsamt Bautzen Terminvergabe Schuluntersuchung

"Mitteilung an die Personensorgeberechtigten in Vorbereitung auf die Schulaufnahmeuntersuchung 2024/2025"
Schreiben wird eingestellt, wenn das Gesundheitsamt dieses heraus gibt. 

https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/schulaufnahmeuntersuchung/1839

https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/5878/

 

 

 

Liebe Eltern unserer Schulanfänger,

aus gegebenen Anlass möchten wir Sie nochmals darum bitten, die Bringe- und Halteflächen "An der Thrune" zu nutzen. Bitte parken Sie nicht im Bereich der Anwohner und der Feuerwehrzufahrten.

Vielen Dank.

Die Schulleitung