Anschrift

Grundschule "Am Holländer"
04720 Döbeln
Bayerische Str. 10
Tel.: 03431 574704
Fax: 03431/679896
grundschule.dl.nord@gsaho.de

Verantwortliche Personen

  • Luisa Greger (Schulleiterin)
  • Anja Buda (Stellvertretende Schulleiterin)

Redakteure

  • Luisa Greger (Schulleitung)

Träger

Schulträger:

Stadtverwaltung Döbeln
vertreten durch HErrn Oberbürgermeister Sven Liebhause
Obermarkt 1, 04720 Döbeln

Aufsichtsführende Behörde:

Landesamt für Schule und Bildung
Standort Chemnitz
Annaberger Str. 119
09120 Chemnitz

Tel.: 0371 5366-0
Fax: 0371 5366-491
E-Mail: poststelle-c@lasub.smk.sachsen.de

Ansprechpartner zum Datenschutz ist die Datenschutzbeauftragte Landesamtes für Schule und Bildung

Landesamt für Schule und Bildung
Datenschutzbeauftragter für die öffentlichen Schulen
Dresdner Straße 78c
01445 Radebeul
E-Mail: dsgvo@lasub.smk.sachsen.de

Sonstiges

Bei Beschwerden, Hinweisen und Anregungen wenden Sie sich bitte zunächst an die Schulleitung.

 

Transparenzhinweis:

 

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

 

Datenschutz

VwV Datenschutz in der Schule

Seit 11.7.2018  ist die erneuerte VwV Schuldatenschutz gültig. Dort werden rechtliche Grundlagen für den Datenschutz beim Umgang mit personenbezogenen Daten (Datenschutzrecht in der Schule) veröffentlicht. Den Text finden Sie [hier].

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der folgenden Website: https://www.dr-datenschutz.de/dsgvo-macht-schule-datenschutz-fuer-lehranstalten/

Transparenzhinweis

Inkrafttreten Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG)

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Tranparenzgesetzt vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren  Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.