Sportunterricht

Sehr geehrte Eltern,

wie Ihnen bekannt ist, haben wir in unserer Turnhalle einen Sportboden, welcher laut Hallenordnung nur in hallengerechten, sauberen Turnschuhen mit heller Sohle betreten werden darf. Schwarze Sohlen verursachen starke Striemen, die nur mit Mühe und Handarbeit entfernt werden können.

Vor Beginn des Schuljahres bis zu den Herbstferien und dann wieder von April bis Schuljahresende nutzen wir natürlich, je nach Wetterlage, auch unsere Außenanlage. Dadurch besteht das Problem, dass die Schuhe verschmutzen und sie so nicht mehr in der Halle getragen werden können. Selbstverständlich ist es uns bewusst, dass für manche Eltern ein zweites Paar Turnschuhe schwer finanzierbar ist. Es ist möglich, dass diese Kinder an den Sporttagen freizeitgerechte, für den Sport geeignete Straßenschuhe tragen und im Bedarfsfall draußen nutzen können (keine Sandalen, Schuhe mit hohen Sohlen usw.). Eine etwas aufwendigere, aber Kosten sparende Variante ist, dass diese Kinder die Sporttasche mit nach Hause nehmen und die Turnschuhe nach den Sportstunden im Freien gründlich gereinigt werden.

Sollte Ihr Kind über keine sauberen Turnschuhe verfügen, kann es nicht am Sportunterricht in der Halle teilnehmen.

Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass das Tragen von Gegenständen, die eine Unfall- und/oder eine Verletzungsgefahr hervorrufen können, laut Erlass des Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Sicherheit im Schulsport vom 28.05.2010 verboten ist.

Hierzu gehören:

 Uhren

 Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker, Piercings)

 Schlüssel

 Gürtel

 Kordeln.

Ohrlöcher sollten daher möglichst in den Sommerferien gestochen werden, da die Löcher 6 Wochen abheilen müssen.

Mit Ohrsteckern und /oder Ohrringen ist eine Teilnahme am Sport nicht möglich. Leistungskontrollen, die dadurch versäumt werden, können von den Sportlehrern auch ohne vorherige Übung abverlangt werden.

Auf Beschluss der Fachkonferenz Sport wird das gehäufte Fehlen der Sportbekleidung (einschließlich sauberer Turnschuhe für die Halle) zum Unterricht wie folgt geahndet:

- Der Schüler muss die Stunde(n) zu einem Zeitpunkt nachholen, den der jeweilige Sportlehrer festlegt und über den er Sie rechtzeitig informiert.

- Finden in diesen Sportstunden Leistungskontrollen statt, erhält der Schüler für die nicht erbrachte Leistung die Note 6. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Möglichkeit bestehen, die Leistungskontrolle zu wiederholen. Die Note wird dann ergänzt.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Frau Fleischer                                              Frau Berszick

Schulleiterin                                                 Fachgruppe Sport

Sportbefreiung

Sollten Sie für Ihr Kind eine Schulsport(teil)befreiung vom Kinder- und Jugendarzt erstellen lassen, bitten wir Sie die nachfolgende „Schweigepflichtsentbindung“ zur Untersuchung mitzunehmen und dann in unserer Schule abzugeben.