Schulanmeldung
Schulanmeldung an der Schule Gießerstraße
Sie haben von der Stadt Leipzig eine Aufforderung zur Schulanmeldung Ihres Kindes erhalten und in diesem Schreiben wurden Ihnen die 46. Schule und die Schule Gießerstraße als zuständige Schulen genannt – dann können Sie Ihr Kind gern bei uns zur Einschulung anmelden. Vereinbaren Sie bitte hierzu einen Termin mit den Mitarbeiterinnen des Sekretariats. Termine für die Anmeldung werden immer Dienstags von 10:00 bis 11:00 Uhr und von 13:30 bis 14:00 Uhr angeboten.
Kontaktdaten des Sekretariats: 0341/92600270 oder per Mail sekretariat(at)gsg.lernsax(dot)de
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung zwingend erforderlich:
- Brief der Stadt Leipzig mit dem abtrennbaren Strichcode
- ausgefülltes und von allen Sorgeberechtigten unterschriebenes Anmeldeformular
- gültige Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass)
- formlose Vollmacht und Ausweiskopie, wenn nur ein Sorgeberechtigter zur Anmeldung kommen kann
- Geburtsurkunde des Kindes (in Kopie)
- Sorgerechtsunterlagen in Kopie zum Verbleib in der Schule (Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht bei nicht verheirateten, getrenntlebenden bzw. geschiedenen Sorgeberechtigten, bei alleinigem Sorgerecht eine Negativbescheinigung - Sie haben noch keine Bescheinigung über die Alleinsorge, hier geht es zum Antrag)
- Impfausweis zum Nachweis der Impfung gegen Masern
Bei Unvollständigkeit der o. g. Unterlagen ist eine Anmeldung nicht möglich.
Des Weiteren bitten wir darum, die beiden folgenden Dokumente ausgefüllt zur Anmeldung mitzubringen.
Zu Ihrer Kenntnis finden Sie hier noch Informationen zum Religions bzw. Ethik Unterricht, Datenschutz §13 und §14 sowie die Aufnahmekriterien im gemeinsamen Schulbezirk.
Wenn Sie den begründeten Wunsch haben, Ihr Kind zurückzustellen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Schulanmeldung mit:
- einen formlosen, von allen Erziehungsberechtigten unterschriebenen und begründeten Antrag,
- die Schweigepflichtentbindung gegenüber der Kindertageseinrichtung und
- wenn vorhanden Arztberichte oder andere Empfehlungen, die die Rückstellung Ihres Kindes befürworten.
Die Unterlagen zur Rückstellung können Sie im Sekretariat oder per Post einreichen. Ob ein Kind zurückgestellt wird, entscheidet die Schulleitung. Ein Bescheid geht Ihnen voraussichtlich im Mai 2025 zu.
Dies gilt für alle von den Erziehungsberechtigten zur Schule angemeldeten Kinder, das heißt auch für "Kann-Kinder" und Kinder, die vorzeitig angemeldet wurden. Ein "Zurückziehen" der Schulanmeldung ist daher nicht möglich.