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Schulanmeldung an der Schule Gießerstraße

Welche Kinder kommen in Schuljahr 2024/25 zur Schule?

 

Auf der Grundlage der Regelungen des § 27 des Sächsischen Schulgesetzes gilt die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben.

 

 

Was ist mit Kindern, die erst nach dem 30. Juni 6 Jahre alt werden?

 

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen

 

 

Was müssen die Eltern wissen, wenn sie Ihr Kind zurückstellen möchten?

 

Wenn Sie den begründeten Wunsch haben, Ihr Kind zurückzustellen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Schulanmeldung mit:

 

  • einen formlosen, von allen Erziehungsberechtigten unterschriebenen und begründeten Antrag,
  • die Schweigepflichtentbindung gegenüber der Kindertageseinrichtung und
  • wenn vorhanden Arztberichte oder andere Empfehlungen, die die Rückstellung Ihres Kindes befürworten.

 

Die Unterlagen können Sie auch rechtzeitig im Sekretariat oder per Post nachreichen. Ob ein Kind zurückgestellt wird, entscheidet dann die Schulleitung.

 

Dies gilt für alle von den Erziehungsberechtigten zur Schule angemeldeten Kinder, das heißt auch für "Kann-Kinder" und Kinder, die vorzeitig angemeldet wurden. Ein "Zurückziehen" der Schulanmeldung ist daher nicht möglich.

 

Eine Schweigepflichtentbindung finden Sie unten auf dieser Seite.

 

 

Was ist, wenn Ihr Kind in einer anderen Schule eingeschult werden soll?

 

Wenn Ihr Kind an einer anderen Schule (Privatschule), also in freier Trägerschaft, beschult werden soll, muss Ihr Kind trotzdem an unserer Schule angemeldet werden, da wir laut Wohnanschrift die zuständige Grundschule sind. Bei Aufnahme Ihres Kindes in eine Ersatzschule, Schule in freier Trägerschaft (Privatschule mit oder ohne konfessionelle Ausrichtung, Waldorfschule u. a.) bitten wir um Vorlage der Aufnahmebestätigung der gewünschten Schule an der örtlich zuständigen Schule.

 

Bei Aufnahme in eine andere Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein formloser Antrag begründeter Antrag erforderlich. Dieser ist bei der Anmeldung bei uns im Haus mitzubringen. Das Landesamt für Schule und Bildung Standort Leipzig entscheidet über die Aufnahme des Kindes an dieser Schule.

 

Gemeinsamer Schulbezirk?

 

Die 46. Grundschule und die Schule Gießerstraße bilden einen gemeinsamen Schulbezirk. Für Sie heißt das, dass Sie sich aussuchen können, an welcher der beiden Grundschulen Sie Ihr Kind anmelden wollen. Eine Anmeldung an einer Grundschule bedeutet jedoch noch nicht, dass Ihr Kind an dieser Schule aufgenommen wurde. Sind an einer Schule so viele Kinder angemeldet, dass die Klassen "überbelegt" wären, werden Kinder an die andere Grundschule gelenkt.

Dabei gilt jedoch nicht das Prinzip: "Wer [bei der Anmeldung] zuerst kommt, malt zuerst. " Nach welchen Kriterien die Kinder ausgewählt werden, finden Sie unten auf dieser Seite.

 

 

Was müssen Sie zur Schulanmeldung mitbringen?

 

Folgende Unterlagen müssen am Anmeldetag vollständig vorliegen - fehlt etwas davon, ist keine Anmeldung möglich:

 

  • den Brief der Stadt Leipzig mit dem abtrennbaren Abschnitt
  • ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
  • wenn nur einer der beiden Sorgeberechtigten zur Anmeldung kommen kann, dann bitte eine formlose Vollmacht, dass das Kind an unserer Schule angemeldet werden soll und eine Kopie des Ausweises des abwesenden Elternteils
  • gültige Personalausweise
  • Geburtsurkunde des Kindes (im Original oder Kopie)
  • Sorgerechtsunterlagen in Kopie zum Verbleib bei uns (bei nicht verheirateten mit gemeinsamem Sorgerecht einen Nachweis darüber; bei alleinigem Sorgerecht eine Negativbescheinigung)
  •  falls Sie erst kürzlich umgezogen sind, eine aktuelle Meldebescheinigung

 

Sollten Sie die Möglichkeit haben, sich Formulare auszudrucken, so können Sie folgende herunterladen und bereits ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen (selbstverständlich besteht die Möglichkeit, diese vor Ort auszufüllen):

 

  • Fragebogen zur Schulaufnahme 2023/24 Gießerstraße
  • Schweigepflichtsentbindung Kita

 

Zum Nachlesen finden Sie hier auch die Aufnahmekriterien sowie Datenschutzhinweise.