Grundschule Stahmeln 

Hausordnung

 

 

Einlass:                    7.45 - 7.55 Uhr

 

Schulbeginn:            8.00 Uhr

 

 

Unterrichtszeiten und Pausen:

 

1. Stunde 08.00 - 08.45 Uhr
Frühstückspause 08.45 - 09.00 Uhr
2. Stunde 09.00 - 09.45 Uhr
Kleine Hofpause 09.45 - 10.00 Uhr
3. Stunde 10.00 - 10.45 Uhr
1. Essenpause/Hofpause 10.45 - 11.15 Uhr
4. Stunde 11.15 - 12.00 Uhr
2. Essenpause/Hofpause 12.00 - 12.30 Uhr
5. Stunde 12.30 - 13.15 Uhr
5./6. Stunde (Blockunterricht) 12.30 - 14.00 Uhr

 

 

Akustische Signale / Klingelzeichen:

 

3 x klingeln   = ALARM!

Dauerton      = ALARM!

 

 

Unterrichtsbeginn und Materialien

 

Zur 1.Stunde ist jeder Schüler 7.45 Uhr an der Schule. Die Eltern verabschieden sich vor der Schule von ihren Kindern.

Die Schultür und das Schultor werden 7.55 Uhr geschlossen. Alle Schulkinder bereiten ihren Arbeitsplatz vor Unterrichtsbeginn vor.

Bei späterem Unterrichtsbeginn sind die Schülerinnen und Schüler bereits zu Beginn der Pause da. Nach Einlass wird die Tür sofort wieder geschlossen.

 

 

Krankmeldung

 

Die Krankmeldung des Kindes hat am Krankheitstag bis 7.50 Uhr telefonisch oder per Mail an die Schule zu erfolgen.

 

 

Unterricht / Unterrichtsschluss

 

Während der Unterrichtszeit bleiben die Schuleingangstür und das Schulhoftor geschlossen.

Kein Kind darf vor Unterrichtsschluss die Schuleingangstür und das Schulhoftor öffnen. Die Eltern oder abholende Personen nehmen die Kinder vor der Schule in Empfang.

 

 

Verhalten im Schulgebäude und Schulgelände

 

Das Grüßen erwachsener Personen, beim Eintreten in das Schulgebäude und auch im Tagesverlauf, ist für uns selbstverständlich. Auch untereinander verhalten wir uns höflich. Beleidigungen und Gewalt lehnen wir ab. Besonders auf der Hofpause nehmen die älteren Schulkinder Rücksicht auf die jüngeren.

 

Auf dem gesamten Schulgelände ist der Umgang mit offenem Feuer verboten und es herrscht Rauchverbot. 

Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in

welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.

 

Die Toiletten werden sauber verlassen. Wir halten uns dort nicht länger als notwendig auf.

Unfallverursachende Gegenstände, Taschenmesser etc. gehören nicht in die Schule und werden anderenfalls aus Sicherheitsgründen von der Lehrkraft in Verwahrung genommen.

 

Bei Hauspausen beschäftigen wir uns ruhig im Klassenzimmer.

In den Schulgebäuden verhalten wir uns leise und rücksichtsvoll.

Jede Klasse ist für die Ordnung in ihrer Garderobe selbst verantwortlich.

Handys und internetfähige Uhren sind während des Aufenthaltes in der Schule auszuschalten und verbleiben im Ranzen.

 

Alle Eintragungen im Hausaufgabenheft sind täglich von den Sorgeberechtigten zur Kenntnis zu nehmen und ebenfalls zu unterschreiben. Elterninformationen werden auf Lernsax veröffentlicht.

 

 

Verlassen der Zimmer nach dem Unterricht und nach dem Hort

 

  • Stühle hochstellen
  • Tafel nass abwischen, digitale Tafeln herunterfahren
  • Unterrichtsräume sind ordentlich zu verlassen
  • Fenster sind vom Lehrkraft bzw. Horterzieher zu schließen

Die zuletzt unterrichtende Lehrkraft bzw. Horterzieher/in verschließt die Tür.

 

Nach dem Unterricht verlassen Kinder, die den Hort nicht besuchen, das Schulgebäude unmittelbar. Die Eltern sind für den Schulweg verantwortlich.

 

Die Kinder sind auf dem Schulweg durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Das Fahrrad ist vor der Schule ausschließlich an den vorgesehenen Fahrradständern/-bügeln abzustellen. Für Schäden am Fahrrad kann eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

 

Als Anlage gelten die Inhalte der regelmäßig durchgeführten Belehrungen.

 

 

 

Beschlossen durch die Schulkonferenz am 14.05.2024