Das Wahlprinzip
Der Vorstand wird aus der Mitte des Schulelternrats gewählt.
Der/Die Vorsitzende des Schulelternrates und der/die stellvertretende Vorsitzende scheiden aus ihrem Amt erst aus, wenn keines ihrer Kinder mehr die Schule besucht oder wenn die Wahlperiode abgelaufen ist oder wenn er das Amt des Klassenelternsprechers verliert.
Der Schulelternrat wählt für 1 Jahr (Schuljahr 1.8. ‑ 31.7.) – er wählt neben der Vorstandleitung und dessen Stellvertreter zudem aus seiner Mitte noch 2 weitere Elternvertreter für die Teilnahme an der Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz aus Lehrer-, Schüler- und Elternvertretern (im Verhältnis 4 : 4 : 4) berät und beschließt wesentliche Angelegenheiten der Schule, die ein Zusammenwirken von Lehrern, Eltern und Schülern erfordern.