Gemeinsam lernen an unserer Schule
Schülerinnen und Schüler mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf werden inklusiv unterrichtet.*
Seit dem Schuljahr 2013/2014 sammeln wir Erfahrungen in den Bereichen:
- Lernförderung
- geistige Behinderung
- emotional-soziale Entwicklung
- Autismus
- Hörschädigung
- Sprachentwicklung
- Körperbehinderung
- Zusammenarbeit mit Klinik- und Krankenhausschulen
Um die gemeinsame Beschulung aller Kinder in einer Klasse zu ermöglichen, arbeiten wir in möglichst multiprofessionellen Teams, bestehend aus Fach- und Förderlehrern, Inklusionsassistenz und pädagogischer Unterrichtshilfe, Schulsozialarbeit und außerschulischen Einrichtungen, zusammen. Unsere wichtigsten Partner sind jedoch die Erziehungsberechtigten.
Halbjährlich im Voraus erstellen wir in Abstimmung mit allen Beteiligten für die betreffenden Schüler einen Förderplan, welcher die Grundlage weiterer Maßnahmen bildet. Aus ihm geht ab Klasse 7 auch hervor, auf welchen Abschluss der Schüler vorbereitet wird.
Grundlage aller Entscheidungen ist das Wohl des Kindes.
* Im Schuljahr 2016/17 gab es laut Statistischem Landesamt Sachsen 360.559 Schüler im Freistaat, wovon 27.803 Schüler (also rund 7%) einen offiziell diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf hatten. Von diesen Schülern mit Förderbedarf wurden 9.125 (rund 32%) integrativ, d.h. in Regelschulen, beschult.
Rechtliche Grundlagen für die inklusive Beschulung aller sächsischen Kinder in Regelschulen sind: die UN-Menschenrechtscharta von 1948 (Artikel 27); die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 (Artikel 24); der Beschluss der KMK von 2011; das sächsische Schulgesetz in der aktuellen Fassung (§ 4; § 13); die sächsische Schulintegrationsverordnung von 2004 und die sächsische Klassenbildungsverordnung von 2017 (§ 2).
Inklusion an der Oberschule Kötzschenbroda
Inklusion an einer Regekschule, kann das funktionieren? Na klar. Im nebenstehenden Radiobeitrag erfahren Sie mehr zur Inklusion an unserer Schule.