Teilleistungsschwächen

Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)

Für Schüler*innen mit diagnostizierter LRS erfolgt eine angemessene Förderung im regulären Fachunterricht.

An der OS Kötzschenbroda wird wöchentlich eine Unterrichtsstunde zur individuellen Förderung von Schüler*innen mit LRS angeboten.

Den Sorgeberechtigten stehen geschulte Deutschlehrer*innen beratend zur Seite, um geeignete Stützmaßnahmen zu besprechen. Diese können sich auf Arbeitszeitverlängerung und /oder Nutzung besonderer Hilfsmittel beziehen.

In Einzelfällen kann ein Antrag auf Feststellung einer LRS mit dem Einverständnis der Eltern auch in Klasse 5 der Oberschule gestellt werden.

Für Schüler*innen der Abschlussklassen, bei denen eine diagnostizierte LRS vorliegt, reichen die Sorgeberechtigten einen Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleiches bei der Schulleitung ein. Über diesen wird im Prüfungsausschuss abgestimmt.

Dyskalkulie / Rechenschwäche

Individuelle Stütz- und Fördermaßnahmen im regulären Fachunterricht sind mit dem betreffenden Fachlehrer/ der Fachlehrerin zu besprechen.

Bislang ist im Freistaat Sachsen kein Nachteilsausgleich bei Abschlussprüfungen möglich.

AD(H)S

Individuelle Stütz- und Fördermaßnahmen bei diagnostizierter AD(H)S sind mit der Klassenleitung zu besprechen.

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Die OS Kötzschenbroda leistet bei Teilleistungsschwächen keine therapeutische Arbeit. Lehrkräfte und pädagogisches Personal können den Schüler*innen Hilfestellungen, Unterstützungen und Empfehlungen geben, um mit den Symptomen umzugehen.

Außerschulische Beratung und Hilfe erhalten betroffene Kinder und deren Sorgeberechtigte u.a. bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Uniklinikums Dresden, in der Tagesklinik und Institutsambulanz Radebeul oder dem Familienzentrum in Altkötzschenbroda.