Der Schulelternrat– als Zentrale der Elternarbeit
Der Schulelternrat wird nicht gewählt - er wird aus den Vorsitzenden und Stellvertretern der Klassenelternschaften gebildet.
Schulelternrat erörtert in erster Linie alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Themen. Er vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber Schulleiter, Schulbehörde und Schulträger, indem er z.B. bei der Durchsetzung von Forderungen an den Schulträger, insbesondere in Personal- und Ausstattungsahngelegenheiten unterstützend eingreift..
Er muss bei wichtigen schulischen Veränderungen und Entscheidungen konsultiert werden. Über seine Tätigkeit berichtet er in Form von Versammlungen, bei denen die Erziehungsberechtigten der Schüler über verschiedenste Erörterungspunkte in Kenntnis gesetzt werden, wie u.a. über:
Schulordnung / Schulprogramm / Schulprofil
räumliche und sächliche Ausstattung der Schule
Gestaltung von Schulhöfen
Schulleben / Schulkultur
Vorbereitung / Vorberatung von Tagesordnungspunkten von Schulkonferenzen