Der Vorstand
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und auch deren Stellvertreter, die bei der Vielzahl von Tätigkeiten unterstützend eingreifen, bilden den Schulelternrat. Dem Vorsitzenden des Schulelternrates obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
beruft die Sitzung des Schulelternrates ein und übernimmt deren Leitungsfunktion
führt Beschlüsse des Schulelternrates aus
informiert die Elternschaft der Schule über wichtige Vorhaben
unterstützt die Mitglieder des Schulelternrates bei ihrer Arbeit
vertritt die Elternschaft der Schule nach innen und außen
berichtet über seine Aktivitäten, insbesondere im Rahmen der Gremienarbeit auf Kommunal- und Landesebene (Kreiselternrat, Stadtelternrat) sowie bei laufenden Projekten