Der Vorstand

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und auch deren Stellvertreter, die bei der Vielzahl von Tätigkeiten unterstützend eingreifen, bilden den Schulelternrat. Dem Vorsitzenden des Schulelternrates obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • beruft die Sitzung des Schulelternrates ein und übernimmt deren Leitungsfunktion

  • führt Beschlüsse des Schulelternrates aus

  • informiert die Elternschaft der Schule über wichtige Vorhaben

  • unterstützt die Mitglieder des Schulelternrates bei ihrer Arbeit

  • vertritt die Elternschaft der Schule nach innen und außen

  • berichtet über seine Aktivitäten, insbesondere im Rahmen der Gremienarbeit auf Kommunal- und Landesebene (Kreiselternrat, Stadtelternrat) sowie bei laufenden Projekten