Auszüge aus unserer Satzung

§2 Zweck des Vereins


Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, d.h. mildtätige Zwecke. Der Verein fördert einen mildtätigen Zweck selbstlos (§53 AG) im Sinne von „steuer- begünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

  • Zusammenführung von Eltern, Lehrern, Schülern und Förderern zur Unterstützung der vielfältigen Möglichkeiten der Bildung, Erziehung im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich sowie im Freizeitbereich der Oberschule.

Diese umfassen die materielle und finanzielle Unterstützung der Schule‚ soweit dafür öffentliche Mittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen:

  • die Teilnahme aller Schüler an Exkursionen, Klassen- und Wanderfahrten sowie anderen Unterrichtsveranstaltungen,

  • die Ausgestaltung und Ausstattungsergänzung der Schule und des Schulgeländes,

  • Maßnahmen und Initiativen zur Sicherung des Schulweges sowie bei der Schüler- beförderung,

  • schulische und kulturelle Veranstaltungen für Schüler der Oberschule,

  • sinnvolle Freizeitunternehmungen der Schüler, die Auszeichnung guter Lern- ergebnisse der Schüler, sowie vorbildlicher, gemeinnütziger Pädagogentätigkeit

  • Beratung von Eltern und Vermittlung bei Problemen zwischen Eltern, Schülern und Lehrern,

  • die Anerkennung und Finanzierung besonderer Initiativen zum Vorteil und zur

  • Aufwertung des Ansehens der Oberschule.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Zuwendungen begünstigt werden.



§3 Mittel des Vereins


Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch:

  • Mitgliedsbeiträge,

  • Geld- und Sachspenden,

  • Erlöse von Veranstaltungen,

  • Fördermittel und andere Zuwendungen.


§4 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Die Mitgliedschaft wird durch die schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Ein ablehnender Bescheid ist zu begründen.

 

Die vollständige Satzung finden Sie hier zum Download.