Blogbeitrag

Übernahme der Kosten für das Mittagessen in Schule und Hort

Informationen der Stadt Chemnitz

Momentan sind rasante Preissteigerungen bei den Energie- und Lebenshaltungskosten zu verzeichnen. Diese wirken sich auch auf die Kostenentwicklung für das Mittagessen in Schule und Hort aus.

Um weiterhin sicherzustellen, dass die Kinder und Jugendlichen trotz steigender Preise weiterhin ein Mittagessen einnehmen können, möchten wir Sie hiermit nochmals über die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Sozialleistungsträger informieren.

Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes können die Übernahme der Kosten für das Mittagessen in Schule und Hort bei der Stadt Chemnitz bzw. dem Jobcenter Chemnitz beantragen.

Die Eltern müssen für das Essen keinen Eigenanteil zahlen, wenn sie anspruchsberechtigt sind.

Eine Anspruchsberechtigung kann bestehen, wenn die Eltern folgende Sozialleistungen erhalten:

-    Leistungen nach SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch)

-    Leistungen nach SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch)

-    Wohngeld

-    Kinderzuschlag

-    Asylbewerberleistungen.

Auf der Homepage der Stadt Chemnitz und des Jobcenters Chemnitz sind unter folgenden Links umfassende Informationen, Merkblätter und Antragsformulare abrufbar. Die im Internet verfügbaren Informationen sind in verschiedene Sprachen übersetzt.

Sozialamt Chemnitz -

https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/leben-in-chemnitz/soziale-leistungen-und-hilfen/bildungspaket/index.html

Jobcenter Chemnitz -

https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Chemnitz/DE/Leistungen/BildungTeilhabe/bildung_node.html

Weitere Fragen richten Sie gern an bildungspaket@stadt-chemnitz.de