Regeln des schulischen Lebens an der Oberschule Schönau/Siegmar
Stand vom 17.08.2026
1. Die Schule ist für Schüler ab 07.15 Uhr geöffnet. Aktuelle Unterrichtszeiten
2. Die Schüler entscheiden selbstständig, ob sie in den beiden großen Pausen auf den Hof gehen.
3. Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn hat jeder Schüler an seinem Platz im Unterrichtsraum zu sein und die Arbeitsmittel bereitzulegen.
4. Die Garderobe ist in den Schließfächern aufzubewahren. Taschen und Garderobe sind nach dem Unterricht mit nach Hause zu nehmen.
5. Alle Schüler verhalten sich während des Unterrichts und in den Pausen diszipliniert und höflich. Das Tragen von Kopfbedeckungen im Schulhaus ist, außer aus religiösen Gründen, nicht gestattet. Eine schulgerechte und angemessene Kleidung ist zu tragen. Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung.
6. Jeder Schüler hat sorgfältig und schonend mit dem Schulinventar umzugehen. Bei vorsätzlichen Zerstörungen und Beschmutzungen haften die Schüler und deren Eltern für die entstandenen Schäden. Gleiches gilt für den Umgang mit dem Eigentum der Mitschüler.
7. Die Fenster bleiben während der Pausen im gekippten Zustand oder sind geschlossen.
8. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit (einschließlich der Pausen) ist untersagt. In Freistunden ist das Verlassen des Schulgeländes mit Genehmigung der Eltern erlaubt.
9. Das Mitführen und Konsumieren jeglicher Suchtmittel und Energy-Drinks sowie das Mitbringen und Besitzen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen sind untersagt.
10. Der Konsum, das Mitführen, der Erwerb und der Anbau von Cannabis ist für Minderjährige und Jugendliche unter 18 Jahren generell verboten. Die Weitergabe an Minderjährige bleibt eine Straftat. Auch der Konsum in Sichtweite der Schule ist verboten.
11. Schülern ist während der Freistunden der Aufenthalt auf den Korridoren nicht erlaubt, sie melden sich im Sekretariat oder halten sich im Schulclub auf.
12. Nach jeder Stunde wird das Zimmer sauber verlassen. Jeder ist für seinen Arbeitsplatz verantwortlich. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden im jeweiligen Zimmer die Stühle hochgestellt, der Ordnungsdienst wischt die Tafel ab und kehrt das Zimmer.
13. Das Betreten der Turnhallen ist nur nach Erlaubnis des verantwortlichen Lehrers gestattet. Das Tragen von Straßenschuhen ist untersagt.
14. Smartphones, Smartwatches und andere private digitale Geräte werden während des Schultages im persönlichen Schließfach aufbewahrt. Die Nutzung ist außerhalb des Schulgebäudes erlaubt, sofern dadurch niemand gefährdet oder belästigt wird. Für schulische Zwecke können Lehrkräfte die Nutzung digitaler Geräte ausdrücklich erlauben. Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind untersagt.
15. Das Tragen von Symbolen extremistischer und/oder verfassungsfeindlicher Organisationen ist in der Schule und auf dem Schulgelände verboten.
16. Die „Nutzungsordnung für schulische Computereinrichtungen der Stadt Chemnitz“ ist Bestandteil der Hausordnung.
17. Der jeweilig aktuelle Hygieneplan ist Bestandteil der Hausordnung.
