Regeln des schulischen Lebens an der Oberschule Schönau/Siegmar
Stand vom 05.09.2024
- Die Schule ist für Schüler ab 07.15 Uhr geöffnet. Aktuelle Unterrichtszeiten
- Die Schüler entscheiden selbstständig, ob sie in den beiden großen Pausen auf den Hof gehen.
- Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn hat jeder Schüler an seinem Platz im Unterrichtsraum zu sein und
die Arbeitsmittel bereitzulegen.
- Die Garderobe ist in den Schließfächern aufzubewahren. Taschen und Garderobe sind nach dem Unterricht mit
nach Hause zu nehmen. Fundsachen, die einen Wert von 10 Euro übersteigen, werden nach 14 Tagen dem
städtischen Fundbüro übergeben. Bagatellfunde werden nach 14 Tagen sachgerecht entsorgt.
- Alle Schüler verhalten sich während des Unterrichts und in den Pausen diszipliniert und höflich. Das Tragen von
Kopfbedeckungen im Schulhaus ist, außer aus religiösen Gründen, nicht gestattet. Eine schulgerechte und
angemessene Kleidung ist zu tragen. Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung.
- Jeder Schüler hat sorgfältig und schonend mit dem Schulinventar umzugehen. Bei vorsätzlichen Zerstörungen
und Beschmutzungen haften die Schüler und deren Eltern für die entstandenen Schäden. Gleiches gilt für den
Umgang mit dem Eigentum der Mitschüler.
- Die Fenster bleiben während der Pausen im gekippten Zustand oder sind geschlossen.
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit (einschließlich der Pausen) ist untersagt.
- Das Rauchen und der Gebrauch jeglicher Suchtmittel sowie das Mitbringen und Besitzen von Waffen
sind untersagt. - Der Konsum, das Mitführen, der Erwerb und der Anbau von Cannabis ist für Minderjährige und Jugendliche unter 18 Jahren generell verboten. Die Weitergabe an Minderjährige bleibt eine Straftat. Auch der Konsum in Sichtweite der Schule ist verboten.
- Schülern ist während der Freistunden der Aufenthalt auf den Korridoren nicht erlaubt, sie melden sich im
- Sekretariat oder halten sich im Schulclub auf.
- Nach jeder Stunde wird das Zimmer sauber verlassen. Jeder ist für seinen Arbeitsplatz verantwortlich. Nach der
letzten Unterrichtsstunde werden im jeweiligen Zimmer die Stühle hochgestellt, der Ordnungsdienst wischt die
Tafel ab und kehrt das Zimmer.
- Das Betreten der Turnhallen ist nur nach Erlaubnis des verantwortlichen Lehrers gestattet. Das Tragen von
Straßenschuhen ist untersagt.
- Im gesamten Schulgelände besteht ein Verbot für das Benutzen von Mobiltelefonen und technischen Geräten, die
es ermöglichen, dass Nachrichten versendet, Foto-, Film- und Tonaufnahmen produziert und verbreitet werden können.
- Das Tragen von Symbolen extremistischer und/oder verfassungsfeindlicher Organisationen ist in der Schule und auf dem Schulgelände verboten.
- Die „Nutzungsordnung für schulische Computereinrichtungen der Stadt Chemnitz“ ist Bestandteil der
Hausordnung.
- Der jeweilig aktuelle Hygieneplan ist Bestandteil der Hausordnung.