Schülerbeförderung

2. Satzungsänderung zur Schülerbeförderung und Verfahren bei Praktika

am 25.09.2023 wurde vom Kreistag eine 2. Änderung zur Schülerbeförderungssatzung beschlossen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Landkreisboten hier den Link zur Landkreisinternetseite, auf der Sie die Satzung nachlesen können.

 

https://www.landratsamt-pirna.de/download/20230927-Lesefassung-2-aenderungssatzung-SchBS.pdf

 

Aus aktuellem Anlass möchten wir zusätzlich darauf hinweisen, dass Anträge auf Beförderung zu Praktika mit dem aktuellen Antrag zur Schülerbeförderung 3 Wochen vor Praktikumsbeginn einzureichen sind. Es tritt vermehr auf, dass Eltern erst nachträglich die Erstattung der Beförderungskosten unter anderen auch mit sehr veralteten Anträgen einreichen. Bitte verweisen Sie immer auf die aktuellen Anträge auf der Seite des Landkreises

Schülerbeförderung - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (landratsamt-pirna.de).

 

Nachträglich eingereichte Anträge können nicht mehr bewilligt werden.

 

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