Anbei die Information zum Bildungsticket für das Schuljahr 2024/2025
Bemerkung:
Die Bezeichnung „freigestellter Schülerverkehr“ wurde durch die neue Bezeichnung „Schülerspezialverkehr“ ersetzt. Dies soll bei Antragsstellung besser darauf hinweisen, dass die Beförderung über Fahrdienste und nicht über den klassischen ÖPNV abgedeckt wird.
Hier finden Sie auch noch einmal alle Formulare.
https://www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html
am 25.09.2023 wurde vom Kreistag eine 2. Änderung zur Schülerbeförderungssatzung beschlossen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Landkreisboten hier den Link zur Landkreisinternetseite, auf der Sie die Satzung nachlesen können.
https://www.landratsamt-pirna.de/download/20230927-Lesefassung-2-aenderungssatzung-SchBS.pdf
Aus aktuellem Anlass möchten wir zusätzlich darauf hinweisen, dass Anträge auf Beförderung zu Praktika mit dem aktuellen Antrag zur Schülerbeförderung 3 Wochen vor Praktikumsbeginn einzureichen sind. Es tritt vermehr auf, dass Eltern erst nachträglich die Erstattung der Beförderungskosten unter anderen auch mit sehr veralteten Anträgen einreichen. Bitte verweisen Sie immer auf die aktuellen Anträge auf der Seite des Landkreises
Schülerbeförderung - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (landratsamt-pirna.de).
Nachträglich eingereichte Anträge können nicht mehr bewilligt werden.