Schüleranmeldung

Aufnahme ans Gymnasium Dresden-Cotta nach Klasse 4

Aufnahme ans GDC nach Klassen 5 oder 6

Wechsel von der Oberschule zum Gymnasium Dresden-Cotta

Schülerinnen und Schüler, die nach der 5. oder 6. Klasse von einer Oberschule an das Gymnasium Dresden-Cotta wechseln möchten, informieren ihre Klassenleitung. Diese führt gemeinsam mit den Eltern eine besondere Bildungsberatung gemäß § 7 Absatz 3 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen durch, basierend auf den Leistungen aus der Halbjahresinformation.

Die Eltern müssen bis spätestens 11.03.2025 einen Aufnahmeantrag an das Gymnasium Dresden-Cotta stellen. Eine Aufnahme ist möglich, sofern die Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 6 Absatz 2 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung am Schuljahresende erfüllt werden.

Dazu zählen:

  1. Ein Notendurchschnitt von 2,0 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, ohne dass eines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter bewertet wurde, sowie ein Durchschnitt besser als 2,5 in allen anderen Fächern.
  2. Ein Lern- und Arbeitsverhalten sowie schulische Leistungen, die erwarten lassen, dass die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden kann.

 

Wechsel von einem anderen Gymnasium ans Gymnasium Dresden-Cotta

Schülerinnen und Schüler, die aus triftigen Gründen nach der 5. Klasse von einem anderen Gymnasium an das Gymnasium Dresden-Cotta wechseln möchten, beantragen den Schulwechsel bei ihrer bisherigen Schule und stellen zusätzlich einen schriftlichen Aufnahmeantrag an unser Gymnasium.

Die Aufnahme erfolgt nur, wenn in den bestehenden Klassen freie Plätze verfügbar sind.

Für weitere Informationen oder bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

Aufnahme ans GDC Klassen nach Klassen 7-10

Wechsel von der Oberschule ans Gymnasium Dresden-Cotta

Schülerinnen und Schüler, die nach der 7. Klasse von einer Oberschule an das Gymnasium Dresden-Cotta wechseln möchten, informieren ihre Klassenleitung über diesen Wunsch. In der Folge führt die Klassenleitung eine Bildungsberatung durch, die sich an den Vorgaben des § 34 Absatz 4 Satz 1 des Sächsischen Schulgesetzes orientiert.

Die Aufnahme in die nächsthöhere Klassenstufe des Gymnasiums kann auf Antrag der Eltern erfolgen, wenn die im Jahreszeugnis nachgewiesenen Leistungen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Ein Notendurchschnitt von besser als 2,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie in allen weiteren Fächern.
  2. Ein positives Lern- und Arbeitsverhalten sowie schulische Leistungen und Entwicklungen, die erwarten lassen, dass die Anforderungen des Gymnasiums erfolgreich bewältigt werden können.

Hinweis für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund

Falls kein Nachweis über die Belegung einer zweiten Fremdsprache vorliegt, ist eine Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache notwendig. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Anerkennung der zweiten Fremdsprache gemäß den schulrechtlichen Vorgaben.

Die Feststellungsprüfung muss beim Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden (LaSuB-STOD), gemäß § 18 Absatz 11 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) beantragt werden.

 

Wechsel von einem anderen Gymnasium ans Gymnasium Dresden-Cotta

Schülerinnen und Schüler, die aus triftigen Gründen nach der 7. Klasse von einem anderen Gymnasium an das Gymnasium Dresden-Cotta wechseln möchten, stellen den Schulwechsel-Antrag zunächst in ihrer bisherigen Schule und reichen zudem einen schriftlichen Aufnahmeantrag bei unserem Gymnasium ein.

Die Aufnahme kann unter der Voraussetzung erfolgen, dass in den bereits bestehenden Klassen freie Kapazitäten vorhanden sind.

Für weitere Informationen und persönliche Beratung stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.