Transparenzhinweis
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022
(Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den
bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren
Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind
transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von
Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln
finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind (§ 4 Absatz 3 Satz 1
Nummer 7 SächsTranspG).
Bei Anfragen unter Bezugnahme auf das Transparenzgesetz wenden Sie sich bitte an
folgende E-Mail-Adresse: gs_106(at)dresdner-schulen.de