Abc-Schützen

Schulanmeldung/Schuleingangsphase

 

Liebe Eltern,

 


wir freuen uns sehr, über Ihr Interesse an unserer Schule. Im Folgenden finden Sie Informationen zur Schulanmeldung.

 

 

Schulanmeldung

Für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019 geboren sind, beginnt mit dem Schuljahr 2025/2026 die Schulpflicht.

 

 

Termine:

 

Die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/2026 finden an der 113. Grundschule an folgenden Terminen statt. 

Donnerstag, den 5. September 2024, von 14 bis 18 Uhr und
Dienstag, den 10. September 2024, von 14 bis 18 Uhr statt.

Sollten Sie an den Anmeldetagen verhindert sein, bitten wir Sie, eine Person zu bevollmächtigen, welche die Schulanmeldung für Sie vornimmt.

 

Bitte beachten Sie, dass die Schulplätze nicht am Tag der Anmeldung vergeben werden. Es ist daher unerheblich an welchem der offiziellen Anmeldetage Ihr Kind bei der Grundschule im Schulbezirk angemeldet wird. Außerdem vereinbaren Sie online einen Termin für die gesetzlich vorgeschriebene Schulaufnahmeuntersuchung, welche durch einen Kinder- und Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes erfolgt.

 

Anfang August 2024 informiert das Amt für Schulen alle Eltern und Sorgeberechtigten per Brief über die Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026. In dem Schreiben sind die kommunalen Grundschulen des Grundschulbezirkes genannt und der aktuelle Anmeldebogen wird zugesandt.

 

Das Amt für Schulen wird grundsätzlich die Eltern und Sorgeberechtigten anschreiben, deren Kind zwischen dem 1. Juli 2018 und 30. Juni 2019 geboren und mit Hauptwohnsitz in Dresden gemeldet ist. Haben Sie keinen Brief zur Schulanmeldung erhalten, ist Ihr Kind dennoch anzumelden.

 

Eltern und Sorgeberechtigte, deren Kind zwischen dem 1. Juli 2019 und 30. September 2019 geboren ist, und die ihr Kind für das Schuljahr 2025/2026 anmelden möchten, erhalten keinen Brief vom Amt für Schulen. Sie können die Anmeldung ohne den Brief an der gewünschten Grundschule im Schulbezirk, an der Universitätsgrundschule oder an einer staatlich anerkannten Grundschule in freier Trägerschaft vornehmen.

 

 

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. In diesem Falle werden wir auf ein Auswahlverfahren zurückgreifen. Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

 

 

1. Ein Geschwisterkind ist bereits Schüler der Klasse 1 bis 3 unserer Schule.

 

2. Schulwegnähe (kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und Schule)

 

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule im Schulbezirk. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.

 

 

 

Kommen Sie bitte ohne Ihr Kind zur Anmeldung. Am Anmeldetag finden keine Schulaufnahmetests statt!

 

 

Informationen zur Schulanmeldung finden Sie hier.

 

 

Erforderliche Anmeldeunterlagen:

 

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis
  • Anmeldebogen des Schulverwaltungsamtes
  • Anschrift der Kindereinrichtung
  • Notfalladressen und Telefonnummern

 

 

 

Bescheide

 

Die Schulanmeldung ist noch keine Aufnahmebestätigung. Den endgültigen Bescheid erhalten Sie im Mai/Juni 2025. 

 

 

 

Für einen Vorschultreff Ihres Kindes erhalten Sie eine gesonderte Einladung.

 

 

 

Hier finden Sie den Schulwegplan. Bitte gehen Sie mit Ihrem Kind vor Schulbeginn den Schulweg mehrfach ab. 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Schuleingangsphase arbeiten Kindergarten und Grundschule eng zusammen, um die Kinder beim Übergang ins Schulleben gut begleiten zu können. Hinweise zur Aufnahme in der Schule finden Sie hier. Die Bescheide erhalten Sie im Mai/Juni 2024 auf dem Postweg. 

 

 

Schulpflicht:

Kinder, die bis zum 30. Juni des Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern bei einer Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Die Eltern erhalten dazu eine schriftliche Aufforderung durch das Schulverwaltungsamt Dresden.

 

Kinder, die das 6. Lebensjahr später als zum Stichtag am 30. Juni vollenden, können mit einem Antrag auf vorzeitige Einschulung ebenfalls angemeldet werden. Der Antrag ist an die Schule des Wohnbezirks zu richten. Die Eignung des Kindes wird bei der schulärztlichen Untersuchung geprüft. Über die Aufnahme des Kindes entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem jugendärztlichen Dienst.