Schulanmeldung/Schuleingangsphase
Liebe Eltern,
wir freuen uns sehr, über Ihr Interesse an unserer Schule. Im Folgenden finden Sie Informationen zur Schulanmeldung.
Allgemeine Informationen:
Anfang August 2026 informiert das Amt für Schulen alle Eltern und Sorgeberechtigten per Brief über die Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/2028.
Das Amt für Schulen schreibt grundsätzlich die Eltern und Sorgeberechtigten an, deren Kind im genannten Zeitraum geboren und mit Hauptwohnsitz in Dresden gemeldet ist. Haben Sie keinen Brief zur Schulanmeldung erhalten, ist Ihr Kind dennoch anzumelden.
Eltern und Sorgeberechtigte, deren Kind zwischen dem 1. Juli 2021 und 30. September 2021 geboren ist, und die ihr Kind für das Schuljahr 2027/2028 anmelden möchten, erhalten keinen Brief vom Amt für Schulen. Sie können die Anmeldung ohne den Brief online oder an der gewünschten Grundschule im Schulbezirk, an der Universitätsgrundschule oder an einer staatlich anerkannten Grundschule in freier Trägerschaft vornehmen.
Schulbezirk
Die Zuständigkeit unserer Grundschule ist abhängig von Ihrer Wohnanschrift. Jede Grundschule hat ihren Einzugsbereich. Zu unserem Schulbezirk Altstadt 1 gehören vier Schulen: Die 10. Grundschule Dresden, die 16. Grundschule "Josefine" und die 102. Grundschule "Johanna".
Welchem Schulbezirk die Anschrift Ihres Kindes (Hauptwohnsitz) zugeordnet ist, erfahren Sie hier.
Schulanmeldung
Für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren sind, beginnt mit dem Schuljahr 2027/2028 die Schulpflicht.
Wir laden alle Eltern herzlich ein, die Schulanmeldung bequem über das Online-Portal des Freistaates Sachsen vorzunehmen. Mit der digitalen Anmeldung bereiten Sie die Schulaufnahme Ihres Kindes einfach, schnell und unkompliziert vor. Wir freuen uns darauf, Sie anschließend persönlich an unserer Grundschule begrüßen zu dürfen. Gern können Sie nach der Onlineschulanmeldung an einem Wochentag zwischen 08.00 Uhr und 14.00 Uhr im Sekretariat unserer Grundschule vorbeikommen, um den Masernnachweis vorzulegen. Bitte bringen Sie hierfür den Inmpfausweis Ihres Kindes oder schriftlichen Masernnachweis und Ihren Personalausweis mit.
Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link:
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:
- Eltern und Kind haben eine Wohnanschrift in Sachsen.
- Die Meldeanschrift des Kindes stimmt mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils überein.
- Es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
- Es wurde keine Rückstellung für das Kind veranlasst.
In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren..
Wir freuen uns auf Sie.
Termine:
Die analogen Schulanmeldungen für das Schuljahr 2027/2028 finden an der 113. Grundschule an folgenden Terminen statt.
Donnerstag, den 10. September 2026, von 14 bis 18 Uhr und
Dienstag, den 15. September 2026, von 14 bis 18 Uhr statt.
Sollten Sie an den Anmeldetagen verhindert sein, bitten wir Sie, eine Person zu bevollmächtigen, welche die Schulanmeldung für Sie vornimmt.
Bitte beachten Sie, dass die Schulplätze nicht am Tag der Anmeldung vergeben werden. Es ist daher unerheblich an welchem der offiziellen Anmeldetage Ihr Kind bei der Grundschule im Schulbezirk angemeldet wird. Außerdem vereinbaren Sie online einen Termin für die gesetzlich vorgeschriebene Schulaufnahmeuntersuchung, welche durch einen Kinder- und Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes erfolgt.
Im letzten Schuljahr konnten wir alle interessierten Schulanfänger und Schulanfängerinnen an unserer Schule aufnehmen.
Sollte die Aufnahmekapazität an unserer Grundschule im nächsten Schuljahr nicht immer ausreichen, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können, werden wir auf ein Auswahlverfahren zurückgreifen. Die Auswahl der Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:
- Ein Geschwisterkind ist bereits Schüler der Klassen 1 bis 3 unserer Schule.
- Schulwegnähe (kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und Schule)
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule im Schulbezirk. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.
Kommen Sie bitte ohne Ihr Kind zur Anmeldung. Am Anmeldetag finden keine Schulaufnahmetests statt!
Informationen zur Schulanmeldung finden Sie hier.
Erforderliche Anmeldeunterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis
- Anmeldebogen des Schulverwaltungsamtes
- Anschrift der Kindereinrichtung
- Notfalladressen und Telefonnummern
Bescheide
Die Schulanmeldung ist noch keine Aufnahmebestätigung. Den endgültigen Bescheid erhalten Sie im Mai/Juni 2027.
Für einen Vorschultreff Ihres Kindes erhalten Sie eine gesonderte Einladung.
Hier finden Sie den Schulwegplan. Bitte gehen Sie mit Ihrem Kind vor Schulbeginn den Schulweg mehrfach ab.
Für die Schuleingangsphase arbeiten Kindergarten und Grundschule eng zusammen, um die Kinder beim Übergang ins Schulleben gut begleiten zu können. Hinweise zur Aufnahme in der Schule finden Sie hier. Die Bescheide erhalten Sie im Mai/Juni 2027 auf dem Postweg.
Schulpflicht:
Kinder, die bis zum 30. Juni des Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern bei einer Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Die Eltern erhalten dazu eine schriftliche Aufforderung durch das Schulverwaltungsamt Dresden.
Kinder, die das 6. Lebensjahr später als zum Stichtag am 30. Juni vollenden, können mit einem Antrag auf vorzeitige Einschulung ebenfalls angemeldet werden. Der Antrag ist an die Schule des Wohnbezirks zu richten. Die Eignung des Kindes wird bei der schulärztlichen Untersuchung geprüft. Über die Aufnahme des Kindes entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem jugendärztlichen Dienst.