113. Grundschule Canaletto 

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Schuleingangsphase

Schuljahr 2024/2025

 

 

 

 

 

 

Information zum Schulaufnahmeverfahren in die Klasse 1.

 

 

 

Schulanmeldung

 

Wenn Ihr Kind zwischen dem 01. Juli 2017 und dem 30. Juni 2018 geboren wurde, wird es mit Beginn des Schuljahres 2024/ 25 schulpflichtig.

 

Termine:

 

Donnerstag, 7. September 2023, von 14 bis 18 Uhr und 
Dienstag, 12. September 2023, von 14 bis 18 Uhr

 

Bitte beachten Sie, dass die Schulplätze nicht am Tag der Anmeldung vergeben werden. Es ist daher unerheblich an welchem der offiziellen Anmeldetage Ihr Kind bei der Grundschule im Schulbezirk angemeldet wird. Außerdem vereinbaren Sie online einen Termin für die gesetzlich vorgeschriebene Schulaufnahmeuntersuchung, welche durch einen Kinder- und Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes erfolgt.

 

 

Kommen Sie bitte ohne Ihr Kind zur Anmeldung. Am Anmeldetag finden keine Schulaufnahmetests statt!

 

Informationen zur Schulanmeldung finden Sie hier.

 

Erforderliche Anmeldeunterlagen:

 

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis
  • Anmeldebogen des Schulverwaltungsamtes
  • Anschrift der Kindereinrichtung
  • Notfalladressen und Telefonnummern

 

 

Bescheide

 

Die Schulanmeldung ist noch keine Aufnahmebestätigung. Den endgültigen Bescheid erhalten Sie am 13.05.2024.

 

 

Für einen Vorschultreff Ihres Kindes erhalten Sie eine gesonderte Einladung.

 

 

 

 

 

Hier finden Sie den Schulwegplan. Bitte gehen Sie mit Ihrem Kind vor Schulbeginn den Schulweg mehrfach ab. 

 

 

 

Für die Schuleingangsphase arbeiten Kindergarten und Grundschule eng zusammen, um die Kinder beim Übergang ins Schulleben gut begleiten zu können. Hinweise zur Aufnahme in der Schule finden Sie hier. Die Bescheide erhalten Sie im Mai/Juni 2024 auf dem Postweg. 

 

 

Schulpflicht:

Kinder, die bis zum 30. Juni des Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern bei einer Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Die Eltern erhalten dazu eine schriftliche Aufforderung durch das Schulverwaltungsamt Dresden.

 

Kinder, die das 6. Lebensjahr später als zum Stichtag am 30. Juni vollenden, können mit einem Antrag auf vorzeitige Einschulung ebenfalls angemeldet werden. Der Antrag ist an die Schule des Wohnbezirks zu richten. Die Eignung des Kindes wird bei der schulärztlichen Untersuchung geprüft. Über die Aufnahme des Kindes entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem jugendärztlichen Dienst.