113. Grundschule Canaletto 

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Die Belehrung erfolgt mit Schuljahresbeginn.

 

Die Schule als öffentliche Einrichtung kann nur erfolgreich arbeiten, wenn Verständnis, Toleranz und Rücksichtnahme auf Gegenseitigkeit beruhen. Alle unserer Schule angehörigen Schüler, Mitarbeiter, Nutzer und Besucher müssen die gültige Haus- und Hofordnung einhalten. Sie regelt das Verhalten, selbstverständliche Inhalte und Verfahren des Unterrichts, aber auch Belange des privaten Bereiches, z.B. Kleidung, das Rauchen, den Genuss alkoholischer Getränke und vieles mehr. Soweit Verbote nicht bereits verankert sind, spricht die Schulleitung die Gremien der Schule, in denen Eltern, Lehrer und Schüler ihren Sitz haben darauf an. Die Schulleitung kann aber auch im Einzelfall von ihrer Organisationsgewalt Gebrauch machen, da sie für einen geordneten Schulbetrieb und die Sicherheit im Bereich der Schulanlage verantwortlich ist. Die Schulleitung übt das Hausrecht aus! Zur Durchsetzung benötigt sie die volle Unterstützung der anderen Nutzer. Die Haus- und Hofordnung ist eine „Benutzerordnung“.

 

Unterrichtszeiten

 

Das Betreten des Schulgeländes und -gebäudes ist Schülern nur im Rahmen schulischer Veranstaltungen und der Hortzeit gestattet. Sie können die Unterrichtsräume nach Einlass, d.h. 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten. Hauskinder verlassen das Schulgelände innerhalb von 15 Minuten nach Unterrichtsschluss Sollte eine Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer sein, so meldet der Schülersprecher dies sofort einer Lehrkraft bzw. im Sekretariat. Alle Schüler sind pünktlich in der Schule und in ihrem Unterrichtsraum. Verspätet ankommende Schüler melden sich im Sekretariat an und betreten ohne Störung des laufenden Unterrichts das entsprechende Klassenzimmer.

 

Es gelten folgende Unterrichtszeiten:

 

08.00-09.35 Uhr  1.Unterrichtsblock (Frühstück im Block)
09.35 - 09.55 Uhr Spiel-und Bewegungspause 
09.55 - 11.30 Uhr 2. Unterrichtsblock 
11.30 - 11.55 Uhr Spiel und Bewegungspause
11.55 - 13.30 Uhr 3. Unterrichtsblock

 

 

Die Eltern verabschieden ihre Kinder an der Eingangstür.

Bitte melden Sie Ihre Kinder bei Krankheit bis 8.30 Uhr telefonisch oder per Mail ab. 

Öffnungszeiten des Sekretariats: 9.00 -12.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Sprechzeiten der Schulleitung: nach Vereinbarung.

 

Ist während des Blockunterrichts ein Lehrerwechsel erforderlich, so halten sich die Schüler in den Klassenräumen auf und bereiten sich auf den nächstfolgenden Unterricht vor. Während der Hofpausen befinden sich alle Schüler außerhalb des Schulgebäudes auf dem Hof. Nach Abklingen der Hofpausen finden sich die Schüler in ihren Klassenzimmern ein und beschäftigen sich angemessen. Die Treppen sind freizuhalten. Das Schulgebäude darf während der Schulzeit nicht eigenmächtig verlassen werden.

 

Nutzung des Schulgeländes

Zur Gewährleistung der Sicherheit aller Schüler und Mitarbeiter ist das Schulhaus stets geschlossen zu halten. Das Befahren des Grundstückes ist nicht gestattet, auch nicht für Radfahrer. Ausnahmen gelten für Rettungs-, Versorgungs- und Anlieferfahrzeuge sowie Fahrzeuge für Behinderte. Weitere Regelungen legt die Schulleitung fest. Der Parkplatz an der Turnhalle ist kein öffentlicher Platz. Das Parken ist den Mitarbeitern vorbehalten. Die Feuerwehrzufahrt an der Canalettostraße und die Zufahrt auf der Georg-Nerlich-Straße sind ständig freizuhalten. Über jegliche Nutzung von Räumen, der Turnhalle oder des Außengeländes bedarf es der Zustimmung der Schulleitung.

 

Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung

Rauchen ist im Schulgebäude und im gesamten Schulgelände nicht gestattet. Alkoholische Getränke und der Besitz bzw. die Einnahme von Drogen und Rauschmitteln sind nicht erlaubt und werden geahndet. Gleiches gilt für den Besitz und den Umgang mit gefährlichen und verbotenen Gegenständen sowie Waffen. Alle Schüler tragen mit zur Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit im Schulgelände bei, indem sie die Außen- und Sportanlagen pfleglich und funktionsgerecht behandeln. Festgestellte Schäden sind unverzüglich dem Schulpersonal anzuzeigen. Besonders in den Toiletten ist auf eine sachgerechte Nutzung zu achten. Weder Papier noch Wasser darf verschwendet werden. Toiletten werden nicht absichtlich verstopft. Das Klettern über die Toilettenwände bzw. darunter Durchkriechen ist zu unterlassen. Abfälle und Papier sind durch den Verursacher selbst umweltgerecht zu entsorgen. Die Schüler hinterlassen beim Verlassen des Zimmers ihren Platz in einem sauberen Zustand. Schüler, die wiederholt und in besonderem Maße gegen die allgemeinen Sauberkeits- und Hygieneregeln verstoßen, können zur Beseitigung dieser Verunreinigungen herangezogen werden. Das Öffnen von Fenstern und das Betätigen der Jalousien sind nur in Anwesenheit oder mit Genehmigung des Lehrers gestattet. Fenster und Türen sind nicht zu bekleben. Die Thermostate der Heizungen sind ausschließlich von den Lehrern bzw. von den Schülersprechern zu betätigen. Das Anschließen eigener elektrotechnischer bzw. elektronischer Geräte jeder Art ist innerhalb der Schule nicht erlaubt. Handys werden während der Unterrichtszeiten nicht benutzt. Sie sind vollständig auszuschalten. Wird dies missachtet, wird nach einmaliger Ermahnung das Handy eingezogen und ist dann von einem Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abzuholen.

 

Unerlaubte Handlungen

Erforderlich ist eine schonende, pflegliche und bestimmungsgemäße Behandlung der Einrichtung und allen Inventars. Bei Sachbeschädigungen am Gebäude, der Ausstattung und der Außenanlagen wird auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz verlangt. Körperverletzungen, Personenmissbrauch, Hausfriedensbruch und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten können polizeilich angezeigt und die strafrechtliche Verfolgung kann beantragt werden.

 

Versicherungsschutz für Schüler

Alle Schüler benutzen für ihre Bekleidung und Schulsachen die dafür vorgesehenen Ablagemöglichkeiten und/oder Garderoben. Wertsachen von Schülern, wie Schmuck, Bargeld, Schlüssel, Fahrtausweise, Versicherungskarten, Spiele, Fahrräder usw. sind durch den Schulträger nicht versichert. Außerhalb der Unterrichtszeit besteht keine Verwahrpflicht des Schulträgers für das persönliche Eigentum des Schülers. Schäden am Schülereigentum sind noch vor dem Verlassen des Schulgrundstückes einem in der Schule Beschäftigten anzuzeigen. Fundsachen werden dem Hausmeister überreicht. Diese werden zur Abholung bereitgehalten bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsorgt oder vergeben. Der Schulträger übernimmt keinen Haftpflichtdeckungsschutz für Schüler. Gegen Haftpflichtansprüche, die aus dem Verhalten des Schülers im Schulbetrieb geltend gemacht werden können, kann sich der Schüler/ die Familie selbst versichern. Jeder Schüler ist auf dem sichersten und verkehrsgünstigsten Schulweg und im Rahmen von schulischen Veranstaltungen bei Unfall gesetzlich unfallversichert. Unfälle, auch kleine Unfälle und Verletzungen, sind sofort dem aufsichtsführenden Lehrer bzw. im Sekretariat anzuzeigen. Wegeunfälle und meldepflichtige Infektionskrankheiten sind unmittelbar der Schule anzuzeigen.

 

Verhalten im Havariefall

Bei Ertönen des Alarmsignals begeben sich alle Schüler entsprechend dem Havarieplan geordnet auf den Kastanienhof. Den Weisungen der Schulleitung, ihrer Vertreter bzw. des Rettungspersonals ist unbedingt sofortige Folge zu leisten.

 

Benutzung der Fachunterrichtsräume und Schulsportanlagen

Die Fachraumordnungen sowie die Hallenordnung (entsprechende Aushänge in den Räumen) sind einzuhalten. Fachräume, die Sporthalle sowie der Schulgarten dürfen nur in Begleitung des Fachlehrers betreten werden. Alle Schüler, Lehrer und andere Nutzer tragen durch überlegtes Handeln zur Vermeidung von Gefährdungen und Störungen bei.

 

Rechtsgrundlagen

Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 27. September 2018 in der Fassung vom 1.Januar 2019 und der Grundschulordnung vom 03. August 2004 in der Fassung vom 01.08.2018 geregelt. Sachlich geübte Kritik, Anregungen und Wünsche können von den Lehrkräften an die Schüler genauso gerichtet werden wie von den Schülern an die Lehrkräfte und anderen Mitarbeitern. Anträge zur Freistellung vom Unterricht gemäß der Schulbesuchsordnung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Klassenlehrers bzw. der Schulleitung. Diese und andere Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus können unter https://www.bildung.sachsen.de nachgelesen werden.

 

Besucher und andere Nutzer der Einrichtung

Für Besucher und außerunterrichtliche Nutzer unserer Bildungseinrichtung gilt die Haus- und Hofordnung. Besucher melden sich im Schulsekretariat, ein unangemeldeter Aufenthalt im Gebäude ist nicht gestattet. Der Haupteingang wird ab 12.00 Uhr nicht genutzt. Ausnahmen bilden einzelne schulische Veranstaltungen, die von der Schulleitung festgelegt werden. Die Schlüsselausgabe an das Personal, Nutzer sowie an temporäre Mitarbeiter, wie Praktikanten und Studenten, erfolgt ausschließlich über die Schulleitung. Werbung und Warenverkauf sind untersagt. Gleiches gilt für das Aushängen und Verteilen von Plakaten und Werbematerial, Umfragen zur Informationsgewinnung sowie Sammlungen jeglicher Art.

 

Wahrnehmung des Hausrechts

Die Schulleitung nimmt das Hausrecht wahr. Bei Abwesenheit der Schulleitung übernimmt dies der Hausmeister bzw. dessen Stellvertreter. Schüler beachten, dass den Aufforderungen und Weisungen des Schulpersonals unbedingt Folge zu leisten ist. Verstöße gegen die Haus- und Hofordnung können nach Schulgesetz mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet werden. Die Haus- und Hofordnung wurde am 19.07.2006 in der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 02.09.2006 in Kraft. Änderungen sind auf Beschluss der Schulkonferenz vom 21.08.2015 und 28.08.2017 eingeflossen. Sie wird ergänzt durch die Fachraumordnungen, die Brandschutzordnung für die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden vom 28.Juli 2004 und die Hallenordnung. Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich. In begründeten Fällen kann die Schulleitung sofort eine Ergänzung oder Aussetzung anweisen.