Bildungsberatung

Bereits zu Beginn der Grundschulzeit werden den Eltern langfristigen Hinweise auf die Wahl der weiterführenden Bildungseinrichtungen gegeben. So werden wichtige Grundlagen für das Bestehen in Gymnasium und Mittelschule hingewiesen, wie Arbeitstempo, Selbständigkeit und das Einhalten von schulischen Regeln und Normen in der Gemeinschaft.

Ab Klassenstufe 3 werden dann konkrete Maßnahmen unternommen:

Klassenstufe 3:

Klassenkonferenzen am Ende des 1. Halbjahres mit dem Ziel der ersten Verständigung der Lehrkräfte über eine mögliche geeignete Schulform für den Schüler. Danach erfolgt ein erstes Beratungsgespräch zum Entwicklungsstand des Schülers mit den Eltern (Potentiale des Schülers, Wünsche der Eltern für die künftige Schullaufbahn).

Im 2. Schulhalbjahr findet eine ausführliche Information der Eltern zu Bildungsauftrag sowie Leistungsanforderungen der Mittelschule, Gymnasien und Berufsbildenden Schulen, Beratungsmöglichkeiten , Verfahren und Kriterien zur Erstellung der Bildungsempfehlungen, Durchlässigkeit des Sächsischen Schulsystems sowie Anschlussfähigkeit (Möglichkeiten zum Erwerb der Hochschulreife im Anschluss an den Realschulabschluss) statt.

An diesen Veranstaltungen nehmen Vertreter der weiterführenden Schulen teil.

Klassenstufe 4:

Im 1. Schulhalbjahr erfolgt das 2. Beratungsgespräch mit den Eltern, in dem der voraussichtliche Bildungsweg des Schülers mitgeteilt wird (Bildungsempfehlung). Auf Wunsch der Eltern und durch Vermittlung der Grundschule können individuelle Beratungsgespräche mit weiterführenden und Beruflichen Schulen geführt werden.