Um an unserer Schule erfolgreich lernen und lehren zu können, sind gegenseitige Rücksichtnahme, Höflichkeit, Verständnis füreinander und Pünktlichkeit entscheidende Voraussetzungen. Toleranz und Gewaltfreiheit sind Prinzipien des Zusammenlebens an unserer Schule.
Der Unterricht findet in 90-Minuten-Blöcken statt, der Stundenplan gliedert sich in
A- und B- Woche. Die Schüler erscheinen fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn im Unterrichtsraum und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Die Unterrichträume werden 7.45 Uhr aufgeschlossen.
Normalplan | Kurzplan | |
1. Block | 08:00-09:30 Uhr | 08:00-09:10 Uhr |
1. Pause | 30 min | 20 min |
2. Block | 10:00-11:30 Uhr | 09:30-10:40 Uhr |
2. Pause | 30 min | 20 min |
3. Block | 12:00-13:30 Uhr | 11.00-12:10 Uhr |
3. Pause | 30 min | 20 min |
4. Block | 14:00-15:30 Uhr | 12:30-13:40 Uhr |
Kraftfahrzeuge sind außerhalb des Schulgeländes abzustellen, Fahrräder in den Fahrradständern auf dem Schulhof zu sichern. Das Radfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Eine Haftung durch den Schulträger wird auch für die gesicherten Fahrräder nicht übernommen.
Ist eine Klasse oder ein Kurs fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer*in, melden Klassen- bzw. Kurssprecher*in dies im Sekretariat und erhält dort entsprechende Informationen oder Anweisungen.
Der Schülerordnungsdienst sorgt dafür, dass der Klassenraum nach jedem Block sauber und ordentlich verlassen wird. Die Tafel ist abzuwischen. Die Lehrkraft verschließt den Raum.
Nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages werden alle Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen, die Räume gekehrt.
Eltern und volljährige Schüler*innen informieren das Schulsekretariat am Erkrankungstag telefonisch oder per Mail ab 7.00 Uhr und bis spätestens 9.00 Uhr.
Sollten Schüler*innen unentschuldigt fehlen, werden die Erziehungsberechtigten darüber bis 10.00 Uhr durch das Sekretariat informiert.
Unterrichtsbefreiungen sind in der Schulbesuchsordnung geregelt und rechtzeitig vorher bei Klassenleiter*in oder Tutor*in bzw. Schulleiter zu beantragen.
Die Unterrichtszeiten sind durch den Stundenplan und den täglichen Vertretungsplan geregelt.
Können Schüler*innen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Unterricht teilnehmen, sind sie verpflichtet, sich bei der Lehrkraft zu melden. Diese veranlasst die weiteren Schritte.
Grundsätzlich ist das Mobiltelefon während des Aufenthalts in der Schule ausgeschaltet. Die Mobiltelefone (auch Tablets o. ä. Geräte) verbleiben in der Schultasche. Verstöße werden dokumentiert und ziehen Erziehungsmaßnahmen, ggf. auch Ordnungsmaßnahmen im Sinne des Schulgesetzes nach sich.
Der Zimmerwechsel erfolgt zum Ende der Pause. Die Schultaschen verbleiben im letzten Unterrichtsraum, die Lehrkraft verschließt diesen. Die Schüler*innen sichern ihre Wertgegenstände eigenverantwortlich, da für diese kein Ersatz geleistet werden kann. Das Betreten der Fachkabinette und Sportstätten erfolgt erst nach Aufforderung durch die Lehrkraft.
Die Pausen verbringen die Schüler*innen der Klassenstufen 5 bis 10 auf dem Schulhof, sofern sie nicht an der Essenversorgung teilnehmen oder Zugang zur Bibliothek erhalten.
Bei ungünstigen Wetterverhältnissen halten sich alle Schüler*innen in den Unterrichtsräumen auf; der Wechsel zwischen den Räumen erfolgt zur Pausenmitte. Die Entscheidung über Hof- oder Hauspause wird von der Schulleitung getroffen.
Die Unterrichtsräume werden in der Regel durch die Lehrkräfte verschlossen. Für die Fachkabinette gelten besondere Sicherheits- und Hygienevorschriften, über die die Schüler*innen zu Beginn jedes Schulhalbjahres durch die Fachlehrkräfte aktenkundig belehrt werden.
Das Essen soll auf die Pausen beschränkt bleiben. Das Trinken im Unterricht ist möglich. Schulspeisungsteilnehmer*innen nehmen ihr Mittagessen nach Zeitplan im Speiseraum ein. Die Essenteilnehmer bringen ihr Geschirr selbstständig weg und wischen nach dem Essen die Tische ab.
Gäste der Schule melden sich im Sekretariat an.
Alle am Schulleben Beteiligten sind für die Erhaltung und Ausgestaltung unseres Schulhauses und Schulgeländes mitverantwortlich. Vorsätzliche oder mutwillige Verschmutzung, Beschädigung bzw. Zerstörung von Schuleigentum oder des Eigentums Anderer zieht die Haftung durch die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schüler*innenn deren Eigenhaftung nach sich. Sämtliche schulische Einrichtungen sind sauber zu halten. Im Schulhaus und im Schulgelände besteht Rauchverbot. Das Mitführen und Konsumieren von Alkohol und Drogen ist nicht gestattet. Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist strengstens untersagt. Im Katastrophenfall gelten die Regelungen der Alarmordnung/des Notfallplans. Der Stellplatz ist der Innenhof; der Torbereich ist für Rettungsfahrzeuge frei zu halten.
Fundgegenstände sind dem Schulhausmeister zu übergeben bzw. bei dessen Abwesenheit im Sekretariat zu hinterlegen.
Die Hausordnung gilt für das gesamte Schulgelände. Auch Gäste der Schule sind zu ihrer Einhaltung verpflichtet.
Uwe Loibl
Schulleiter und Vorsitzender der Schulkonferenz
26.06.2014, letztmalig aktualisiert 31.05.2022