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Alle Suchbegriffe werden in Kleinschreibung umgewandelt.


Wichtige Neuregelung zum Schülerverkehr ab Schuljahr 2023/24

Die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten wurde vom Landratsamt Nordsachen in ihrer neuen Satzung geändert. Das bedeutet, dass Schüler ab der Klassenstufe 5 nicht mehr die SchülerRegionalKarte erhalten, sondern das Bildungsticket Sachsen nutzen müssen. 

Wichtig ist, dass dieser Fahrausweis nicht mehr beim Landkreis Nordsachsen beantragt wird, sondern direkt bei der Nordsachsen Mobil GmbH im Abonnement bezogen werden muss. 

Über folgenden Link gelangen Sie zum ABO-Antrag:

www.nordsachsen-mobil.de/fileadmin/nordsachsen-mobil/user_uploads/Abo-Formulare/formular_bestellung_bildungsticket.pdf

Für die Ausstellung einer Kundenkarte oder Schülerausweises ist ein gültiges Passbild notwendig. Die Ausstellung des Schülerausweises ist schnellstmöglich im Sekretariat der Schule zu beantragen.

Für neue Schüler aus Klasse 4, die ab 2023/24 eine Aufnahmebestätigung für die Robert-Härtwig-Schule erhalten werden, liegt eine vorläufige Schulbescheinigung im Aufnahmebrief bei.

Klöditz
Schulleiterin