Hausordnung

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Hausordnung

Präambel

Um ein harmonisches Zusammenleben an unserer Einrichtung zu gewährleisten, halten wir nachfolgende Hausordnung ein. 

Wir respektieren die Persönlichkeit und Würde des Einzelnen. Der Umgang miteinander erfolgt nach den Prinzipien von Höflichkeit, Respekt und gegenseitiger Achtung. Diese Prinzipien schließen Gewalt, Mobbing und Fremdenfeindlichkeit aus.

Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen. 

Den Anweisungen aller an der Schule Beschäftigten (Lehrer, Sekretärin, Hausmeister, Reinigungs- und Küchenkräfte) ist Folge zu leisten. 

Unterrichts- und Pausenregelung

Öffnungs- und Unterrichtszeiten

Der Unterricht beginnt 7.30 Uhr und verläuft nach festgelegten Zeiten. Das Schulgebäude wird ab 7.00 Uhr geöffnet. 

1. Block 7.30-9.00 Uhr
2. Block 9.30-11.00 Uhr
3. Block 11.30-13.00 Uhr
4. Block 13.10-14.40 Uhr

Nach Unterrichtsschluss verlässt jeder Schüler zeitnah das Schulgelände oder meldet sich im Schulclub. Das Schulhaus ist kein Aufenthaltsraum. 

Unterrichtsverlauf

Schüler und Lehrer haben das Recht auf einen guten Unterricht, aber auch die Pflicht, diesen störungsfrei zu ermöglichen. Alle haben das Recht auf Wissenserwerb. 

  • Wir sind zum Vorklingeln an unserem Platz und haben ausgepackt. 
  • Wenn wir zu spät kommen, klopfen wir an und entschuldigen uns höflich. 
  • Wir hängen unsere Jacken an die dafür vorgesehenen Kleiderhaken. 
  • Wenn der Fachlehrer 10 min. nach Stundenbeginn noch nicht erschienen ist, meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat. 
  • Wir folgen während des Unterrichts den Anweisungen des Lehrers. 
  • Unsere Trinkpause legt der Fachlehrer fest.
  • Der Lehrer beginnt und schließt den Unterricht.

Pausenregelung

Wir brauchen Erholung – aber Disziplin in den Pausen ist eine Selbstverständlichkeit. 

  • Wir gehen in den Pausen zügig auf den Schulhof. Klasse 9 und 10 können sich in den für sie vorgesehenen Bereichen (Glasgang, Schulclub und Sitzecken im Keller) im Schulhaus aufhalten. 

  • Unsere Schultaschen bleiben im Zimmer.

  • Wenn wir das Gebäude wechseln, nehmen wir unsere Schultaschen mit und lagern sie in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten (Sport: Zimmer 1; Gebäude 2: Flur). 

  • In unserem Speiseraum können wir Snacks und Getränke kaufen, sowie unser Mittagessen einnehmen. 

  • Bei extremer Witterung halten sich alle Schüler im Schulgebäude auf.

  • Wenn keine Hofpause ist, bleiben wir in unserem Zimmer. Sind wir in einem Fachkabinett oder im Gebäude 2, gehen wir in den Glasgang oder benutzen die Räumlichkeiten im Keller des Gebäudes 1.

  • Den Hinweisen und Anweisungen unserer Schüler- und Lehreraufsicht leisten wir Folge. 

  • Wir werfen nicht mit Schneebällen und legen auf dem Schulhof keine Rutschbahnen an.

  • Wir nutzen die Toiletten nicht als Aufenthaltsräume. 

  • Wenn wir im Haus 2 Unterricht haben, warten wir nach Ende der Hofpause geordnet im Glasgang auf den Fachlehrer. 

Ordnung und Sicherheit

Ordnung

Wir alle übernehmen Verantwortung und sorgen auf dem Schulgebäude und Schulgelände für Sauberkeit und Ordnung. 

  • Kaugummi kauen im Unterricht ist tabu. 
  • Am Ende jeder Stunde und Pause sammeln wir Papier und andere Abfälle auf. 
  • Der Ordnungsdienst sorgt für eine saubere Tafel und ein sauber verlassenes Zimmer.
  • Sind wir an dem Tag die letzte Klasse im Unterrichtsraum, stellen wir die Stühle hoch. 
  • Saubere und funktionierende Toiletten sind uns wichtig, deshalb behandeln wir diese pfleglich und stellen uns gegen Vandalismus. 
  • Wir melden festgestellte Beschädigungen oder Unfallgefahren im Sekretariat.
  • Wir lernen in einer gut ausgestatteten Schule und wollen dies beibehalten. Deshalb behandeln wir Schulinventar und Unterrichtsmittel sorgsam. Bei bewusster und fahrlässiger Zerstörung und Beschädigung von Schuleigentum oder Eigentum von Mitschülern werden die Erziehungsberechtigten finanziell zur Rechenschaft gezogen. 

Sicherheit

Jeder Schüler verhält sich so, dass er sich und andere nicht gefährdet. Niemand darf einem anderen körperlichen oder seelischen Schaden zufügen. 

Deshalb ist folgendes untersagt:

  • das Mitbringen von Waffen, Messern, Werkzeugen, Pfefferspray, Feuerwerkskörpern u.ä.
  • jeglicher Genuss von Suchtmitteln, dazu gehören beispielsweise Alkohol, Nikotin, Drogen und Energydrinks 
  • pornographische und gewaltverherrlichende Darstellungen 
  • das Verlassen des Schulgeländes ohne Genehmigung 
  • das Befahren des Schulhofes mit Fahrrädern, Skateboards oder anderen Fahrzeugen jeglicher Art 
  • niveaulose, beleidigende Sprüche und politische Aussagen auf der Schulkleidung 
  • Kopfbedeckungen im Schulgebäude, außer glaubensbedingte 
  • das Mitbringen von Wertgegenständen und größeren Geldbeträgen. Wer trotzdem sein teures Smartphone oder ähnliches mitbringt, macht das auf eigene Gefahr!

Unfälle jeder Art, die auf dem Schulgelände oder dem Schulweg passieren, melden wir umgehend im Sekretariat. 

Zur Sporthalle und auch zur Schule nutzen wir nur die vorgeschriebenen Wege. 

Im Falle eines Brandes, einer Havarie oder eines Ausnahmezustandes leisten wir den Anweisungen der Verantwortlichen Folge.

Fahrräder stellen wir vor Schulbeginn in den Fahrradständer auf dem Schulhof. 

In den Freistunden halten wir uns im Schulclub, leise im Glasgang oder in den Sitzecken im Keller auf und verlassen nicht das Schulgelände. 

Die Schüler der Klassen 9 und 10 dürfen mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern das Schulgelände nach dem 2. Block verlassen, wenn der 3. Block ein Freiblock ist. 

Für Mobiltelefone gilt die Handy-Ordnung der Schule.Verstöße gegen die Hausordnung werden mit Erziehungs- oder Ordnungs-maßnahmen entsprechend des Sächsischen Schulgesetzes geahndet.