Schülervertretung
Der Schülerrat:• trägt zur Koordinierung der Schülermitwirkung in der Schule bei • stellt Verbindung zwischen Schülern/Lehrer-/Schulkonferenz her • ihm obliegt die Vertretung der Interessen der Schüler gegenüber der Schule und der Schulaufsicht • hat gegenüber Schulleiter ein Auskunfts- und Beschwerderecht • ihm muss vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden • muss in Angelegenheiten von besonderer Bedeutung vor der Beschlussfassung die Mitschüler in einer Schülerversammlung hören: Schülerversammlungen können als Voll- oder Teilversammlung zweimal im Jahr innerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit einberufen werden • die Termine sind mit dem Schulleiter festzulegen • wählt den Schülersprecher aus der Mitte der Schüler Quelle: www.bildung.sachsen.de/3360.htm |
Schülersprecher | Stellvertreter | Weitere Mitglieder (Schulkonferenz) |
Laura Richter Kl.9a | Nele Weber-Gutte Kl.9b Lea Menzel Kl.8a Emely Mende Kl.5c | Paul Rößiger Kl.9a Paul Seidel Kl.10c |