Die Satzung des Fördervereins der Mittelschule Weixdorf e. V. können Sie hier --> komplett einsehen.
Auf dieser Seite haben wir für Sie Grundlegendes zusammengefasst:
FÖRDERVEREIN MITTELSCHULE WEIXDORF - SATZUNG (AUSZUG)
§1 - Name und Sitz
- Der Verein hat den Namen "Förderverein Mittelschule Weixdorf e. V.".
- Sitz und Geschäftsstelle des Vereins ist die Mittelschule Weixdorf, Alte Dresdner Straße 22 - 01108 Dresden.
§2 - Zweck und Aufgaben
- Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung der Schüler der Mittelschule Weixdorf.
- Die Förderung drückt sich aus in der materiellen, ideellen und personellen Unterstützung erzieherischer, unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Aktivitäten, insbesondere
- der Unterstützung bei der Durchführung von Projekten, die den üblichen Rahmen der Schule übersteigen,
- der Würdigung einzelner Schüler,
- der Bereicherung des Schullebens durch die Organisation besonderer Veranstaltungen,
- der Unterstützung des Schullebens und des Freizeitbereiches,
- der Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung bei der Profilierung neuer Ideen und Inhalte,
- der Organisation von Finanzierungsbeihilfen zur Durchführung der genannten Beispiele.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung vom 01.01.1977.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Alle Leistungen des Vereins erfolgen freiwillig, ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht.
- Der Verein kann stellvertretend für die Schule deren Interessen wahrnehmen und die Durchsetzung unterstützen.
- Der Verein betätigt sich nicht politisch, gewerkschaftlich und religiös.
- Es wird angestrebt, eine dauerhafte Verbundenheit zwischen Eltern, Mitarbeitern der Mittelschule, Schülern, ehemaligen Schülern sowie Freunden und Förderern zu schaffen.
§3 - Vermögen
- Die Mittel des Vereins zur Erfüllung seiner Aufgaben sind gemeinschaftliches Eigentum des Vereins und werden erhalten durch:
- Mitgliedsbeiträge,
- Spenden,
- Erlöse aus Veranstaltungen,
- Fördermittel,
- Erträge aus Einlagen,
- andere Zuwendungen.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur von den dazu Berechtigten für satzungsmäßige Zwecke eingesetzt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.