Trainingsraum

Grundlage für den Unterricht sind:

1. Jedes Kind hat das Recht ungestört zu lernen.

2. Jede Lehrkraft hat das Recht ungestört zu unterrichten.

 

Daraus ergeben sich für uns 5 Grundregeln:

1. Ich passe im Unterricht auf und beteilige mich.

2. Ich befolge die Anweisungen der Lehrkräfte.

3. Wenn einer spricht, hören alle anderen zu.

4. Wenn ich etwas sagen möchte melde ich mich bis ich aufgerufen werde.

5. Ich gehe rücksichtsvoll und höflich mit anderen um.

 

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler im Unterricht wiederholt gegen Grundregeln verstoßen, ist das Recht auf einen störungsfreien Unterricht für alle nicht gewährleistet.

Das Kind muss den Unterricht verlassen und bekommt die Gelegenheit, im Trainingsraum unter Aufsicht sein Verhalten zu reflektieren.

 

Ziele:

  • Sicherstellung eines störungsfreien Unterrichts für alle Beteiligten
  • Schaffung von Entlastung für die unterrichtenden Lehrkräfte
  • Möglichkeit der Reflektion der Kinder und Stärkung der Eigenverantwortung
  • Verstehen und Erlernen sozial angemessenen Verhaltens in herausfordernden Situationen

 

Konsequenz:

  1. TR: Reflektionsgespräch
  2. TR: Reflektionsgespräch und Arbeitsaufgabe die der Gemeinschaft dient
  3. TR: Reflektionsgespräch und Nachschreibestunde
  4. TR: Suspendierung vom Unterricht für 3 Tage und Einzelarbeit im TR