Diagnostik

Nicht allen Schülerinnen und Schülern gelingt es im großen Klassenverband der allgemeinbildenden Schule aufgrund ihrer Besonderheit ihre Stärken zu entfalten und ihr Leistungspotential optimal zu nutzen. Tritt eine Erkrankung in den Vordergrund oder ändern sich Lebensumstände, leidet oft die schulische Leistungsfähigkeit und es manifestieren sich Verhaltensbesonderheiten.

 

Zeigt ein Kind massive Verhaltensauffälligkeiten und wird festgestellt, dass es unter den Bedingungen der Regelschule nicht lernen kann, kann eine pädagogische Beratung nach § 13 Abs. 2 der SOFS  bei uns beantragt werden. Nach erfolgter Beratung an der Heimatschule des Kindes durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD), an dem der Schulleiter/ die Schulleiterin der Regelschule, die Fach-, Klassen- und Beratungslehrern und Eltern teilnehmen, wird gemeinsam über eine Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nach §13 SOFS entschieden. Dabei ist es wichtig, möglichst frühzeitig den Förderbedarf des Kindes wahrzunehmen, um schnell und effektiv dem Kind helfen zu können. Eine Einleitung des Verfahrens soll im Regelfall bis zum Halbjahr Klasse 6 geschehen sein.

 

Die Diagnostik findet je nach Intensität des Förderbedarfs des Kindes in der Heimatschule oder als Langzeitdiagnostik (LZD) an der Förderschule über einen Zeitraum von 12 Wochen statt. Zum Ende der Diagnostik wird entsprechend des Förderbedarfs des Kindes der ideale Förderort festgelegt, der den Bedürfnissen des Kindes gerecht wird, damit sich Verhaltensauffälligkeiten lösen können und das Kind wieder motiviert lernen und sein eigentliches Leistungspotential ausschöpfen kann.

Kontakt:

Herr Gärtner s.gaertner(at)am-leubnitzbach.lernsax(dot)de

 

Bildquelle: selbst erstellt