Willkommen

 

Willkommen auf der Webseite der Johannes-Hegenbarth-Schule-Grundschule der Stadt Leipzig!

Wir laden Sie herzlich zu einem kleinen Rundgang auf unseren Seiten ein. Gewinnen Sie einen Einblick in unsere Projekte und natürlich auch den lang ersehnten und endlich realisierten Schulneubau.

Darüber hinaus finden Sie hier wichtige Termine und Ansprechpersonen von Schule, Hort, Elternrat und Förderverein.

Lernen Sie uns kennen!

Anmeldung der Schulanfänger 2024/2025

Liebe Eltern,

für die Anmeldung der neuen Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 wurden uns folgende Termine bekanntgegeben:

  • Dienstag, der 20.08.2024 von 8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag, der 22.08.2024 von 8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag, der 27.08.2024 von 8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder!

Vollendet Ihr Kind bis zum 30.06. das sechste Lebensjahr, müssen Sie es an einer der beiden Schulen im gemeinsamen Schulbezirk anmelden.

  • "Johannes-Hegenbarth-Schule" - Grundschule der Stadt Leipzig
  • "Heinrich-Mann-Grundschule" - Grundschule der Stadt Leipzig

Kinder, die bis zum 30.09. sechs Jahre alt werden, können angemeldet werden, sofern dies dem Entwicklungsstand Ihres Kindes entspricht. Möchten Sie Ihr Kind in eine Schule in freier Trägerschaft einschulen, muss die Anmeldung trotzdem an einer der zwei Schulen im gemeinsamen Schulbezirk erfolgen. Weitere Informationen zu Einzugsgebieten und Bedingungen der Einschulung finden Sie auf der Webseite der Stadt Leipzig.

Im gemeinsamen Schulbezirk entscheiden die Eltern, an welcher der dem Schulbezirk zugeordneten Grundschulen Sie Ihr Kind anmelden. Die Anmeldung an unserer Schule stellt keine Aufnahmegarantie dar. Über die Aufnahme von Schülern im gemeinsamen Schulbezirk an einer bestimmten Schule entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der an der Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den angemeldeten Kindern anhand von festgelegten Kriterien getroffen.
Sollten mehr Schüler an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schüler an unserer Schule wie folgt ausgewählt:

  1. Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschulung unsere Schule besuchen
  2. eng umgrenzte Härtefälle
  3. Länge des sicheren Schulwegs
    a) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Diese werden vorrangig aufgenommen.
    b) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre.
    c) Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die Nr. 3 a) nicht zutrifft, mit dem kürzesten Fußweg vom ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig.
    Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.

Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule, Kooperationsvereinbarungen mit Kindergärten u.ä. bei der Auswahl der Schüler keine Rolle spielen.
Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen an die „Heinrich-Mann-Schule-Leipzig“ weitergeleitet.
 

Was muss zur Schulanmeldung mitgebracht werden?

Zur Anmeldung vorzulegen sind:

  • die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
  • Impfnachweis des Kindes für die Masernschutzprüfung
  • der Informationsbrief vom Amt für Schule
  • das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular
  • Ausweise der Sorgeberechtigten
  • Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht in Kopie (Sorgerechtserklärung oder Eheurkunde der leiblichen Eltern (Zusätzlich zur Eheurkunde benötigen Sie eine Vaterschaftsanerkennung, wenn auf der Geburtsurkunde der leibliche Vater nicht ersichtlich ist.))
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht in Kopie (Negativbescheinigung oder gerichtliche Entscheidung)
  • Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Anmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.

 

Was passiert nach der Schulanmeldung?

Die Eltern gehen mit dem Kind zur Schulaufnahmeuntersuchung.

Es finden Schnupperstunden im Jahr 2024 statt.

Im Juni findet der 0. Elternabend statt.

 

Bitte beachten Sie die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Hygienebestimmungen.

Aufnahmekriterien gemeinsamer Schulbezirk

Schulaufnahme zum Schuljahr 2024/2025

3. Länge des sicheren Schulwegs

a)

aa) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher
am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei
der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Diese werden
vorrangig aufgenommen.

bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden
sein: Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten
aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem
Schulwegplan der Stadt Leipzig. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung
des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg
zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am
längsten wäre.

b) Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die Nr. 3 a) nicht zutrifft, mit dem
kürzesten Fußweg vom ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule gemäß dem
Schulwegplan der Stadt Leipzig.
Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.

Integration - Anmeldung zugewanderter Kinder

Voraussetzung für die schulische Intgration

Anmeldung zugewanderter Schüler

Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Portal.

Das Anmeldeportal ist dann unter folgendem Link erreichbar: https://www.schulportal.sachsen.de/bildungsberatung/   

Alle persönlichen Daten werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen über das digitale Portal eingegeben. Die Anmeldung kann von einem Elternteil, anderen Personensorgeberechtigten oder Betreuern durchgeführt werden. Eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind zur Erreichbarkeit und Terminabstimmung zwingend erforderlich. Nach der Onlineanmeldung erhalten die Kinder und Jugendlichen eine Einladung zur Besonderen Bildungsberatung. Die Besondere Bildungsberatung findet entweder am zuständigen Standort des LaSuB oder an einer beauftragten Schule statt, in der Regel an der Schule, an der zukünftig der Schulbesuch erfolgt.

Was ist eine Besondere Bildungsberatung?

Die Besondere Bildungsberatung ist Voraussetzung für die schulische Integration auf dem ersten Bildungsweg und bietet individuelle Beratung zu Bildungsmöglichkeiten. Sie kann aber auch die Anerkennung von Schulabschlüssen bzw. bisher besuchten Schuljahren im Herkunftsland umfassen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.migration.bildung.sachsen.de/index.html

Mittagsversorgung im neuen Schuljahr

Liebe Eltern,

die GFB Catering GmbH wird auch im kommenden Schuljahr für die Mittagsversorgung an unserer Schule verantwortlich sein.

Um an der warmen Mittagsversorgung teilnehmen zu können, ist eine Anmeldung per Smartphone oder PC nötig. Hierfür können Sie sich online unter folgendem Link registrieren: https://bestellung-gfb-catering.de.
Alternativ können Sie den QR-Code im beigefügten Dokument zur Registierung verwenden.

Detailinformationen finden Sie hier im Elternbrief zum Download:

Aktuelles: Handreichung zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Liebe Eltern,

hier finden Sie die Handreichung zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen des Landes Sachsen zum Download:

Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.