1. | Der Schulhort öffnet 6.00 Uhr. Schülerinnen und Schüler, die nach 7.20 Uhr erscheinen, warten vor der Schule, welche 7.30 Uhr öffnet. |
2. | Erziehen Sie ihre Kinder bitte zur Selbständigkeit und verabschieden Sie sich deshalb vor der Schule. Die Schülerinnen und Schüler gehen allein ins Haus. |
3. | Der Unterricht beginnt 7.45 Uhr und richtet sich nach dem Stundenplan. Nach Schulschluss übernehmen die Horterzieherinnen und -erzieher die Kinder. |
4. | Das Schulgebäude ist während des Unterrichts geschlossen. |
5. | Wenn Schülerinnen und Schüler den Unterricht nicht besuchen können, werden sie bis spätestens 7.45 Uhr durch die Sorgeberechtigten telefonisch entschuldigt. Eine schriftliche Entschuldigung wird nachgereicht. |
6. | Es obliegt der Verantwortung der Eltern, versäumten Unterrichtsstoff zu erfragen und nachzubereiten. |
7. | Besucher melden sich im Sekretariat bzw. bei den Lehrkräften oder Erziehern an. Schulfremden ist der Aufenthalt ohne vorherige Anmeldung untersagt. |
8. | Wegeunfälle und meldepflichtige Infektionskrankheiten sind durch die Sorgeberechtigten unverzüglich der Schule anzuzeigen. |
9. | Zum Unterricht werden von den Schülerinnen und Schülern nur die benötigten Schulmaterialien mitgebracht. Das Mitführen von Zündmittel, Feuerzeugen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen im Hort und der Schule ist untersagt. |
10. | Eigene elektrische Geräte jeder Art dürfen innerhalb des Schul- und Hortgeländes nicht angeschlossen und benutzt werden. Handys, Smartwatches und andere Kommunikationsgeräte sind abgeschaltet im Ranzen aufzubewahren. Bei Nichteinhaltung werden die Geräte eingezogen und die Eltern informiert. |
11. | Das Eigentum der Schülerinnen und Schüler ist nicht versichert. Fundsachen werden möglichst sofort Erziehern oder Lehrkräften übergeben. Der Schulträger übernimmt keinen Haftpflichtdeckungsschutz für die Schülerinnen und Schüler. Gegen Haftpflichtansprüche, die aus dem Verhalten des Kindes im Schulbetrieb geltend gemacht werden können, muss sich die Familie selbst versichern. |
12. | Das Filmen und Fotografieren im Schulgelände ist grundsätzlich untersagt. | |
13. | Besucher schieben das Fahrrad im Schulgelände. |
14. | Der Akoholkonsum im Schulgebäude und Schulgelände ist untersagt. |