Elternrat

Elternrat

Der Elternrat trifft sich regelmäßig, wird von der der Einrichtungsleitung informiert und vor wichtigen Entscheidungen angehört. Die Einberufung von Elternversammlungen und die Bildung eines Elternrats verstehen sich als konkrete Instrumente für die Elternmitwirkung und Elternmitbestimmung. Der Elternrat hat in seiner Rolle als Elternvertretung ein Auskunftsrecht. Eltern haben damit die Möglichkeit auf die Betreuung und Erziehung ihres Kindes Einfluss zu nehmen und den Tagesablauf sowie Organisationsstrukturen in der Kindertageseinrichtung mit zu gestalten. Der Elternrat des Horts kooperiert mit dem Elternrat der Schule und unterstützt so zusätzlich die Zusammenarbeit mit der Schule.