Elterninfos

Ansprechpartner

Schulleiter René Marth
Stellv. Schulleiterin Doreen Sprenger
Beratungslehrerin Simone Horn
Sekretärin Kathrin Schlegel
Hausmeister Kevin Schur

Sprechzeiten der Schulleitung und der Lehrer

Bitte melden Sie sich zur Terminvereinbarung mit der Schulleitung telefonisch unter 0351 - 650 28 78 an.

Die Klassenlehrer laden in jedem Schulhalbjahr zum Elternabend ein und bieten nach Bedarf ein Elterngespräch zum Entwicklungsstand Ihres Kindes an. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin persönlich mit dem Klassenlehrer Ihres Kindes oder teilen Sie Ihr Anliegen der Sekretärin Frau Schlegel mit.

 

 

Beurlaubung vom Schulbesuch

Ein Schüler kann gemäß Schulbesuchsordnung des Freistaates Sachsen nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden.

Eine Beurlaubung von 1 - 2 Tagen ist rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vorher, beim Klassenlehrer unter Angabe von näheren Gründen zu beantragen. Über Beurlaubungen von mehr als 2 Tagen entscheidet der Schulleiter.

Begründete Ausnahmefälle stellen zum Beispiel Heilkuren oder Gesundheitsaufenthalte dar.

 

 

Fundsachen

Verlorengegangene Gegenstände werden in der Regel im Sekretariat abgegeben. Sportsachen werden in einer separaten Kiste in der Sporthalle gesammelt.

Falls Ihr Kind nicht in der Lage sein sollte, seine Sachen selbst wieder zu finden, fragen Sie bitte bei Frau Schlegel nach.

 

 

Krankheit

Im Krankheitsfall Ihres Kindes informieren Sie uns bis spätestens 7.45 Uhr telefonisch oder auf eine andere geeignete Weise. Bei unterlassener Abmeldung vom Schulbesuch sind wir verpflichtet die zuständige Polizeibehörde darüber zu informieren.

Innerhalb von drei Tagen ist nach Möglichkeit eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.

Bei einer Erkrankung von mehr als fünf Tagen oder auf Verlangen des Klassenlehrers bzw. der Schulleitung ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

 

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen für Ihr Kind eine Befreiung vom Sportunterricht wünschen, können Sie Ihre Bitte unter Angabe von näheren Gründen dem Sportlehrer schriftlich mitteilen. Die endgültige Entscheidung über die Befreiung oder Teilbefreiung obliegt dem Sportlehrer.

Bei längeren Zeiträumen ab einer Woche ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

 

Falls Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall entdecken sollten, informieren Sie uns bitte umgehend. Wir gehen  vertraulich damit um, sind aber verpflichtet, andere Eltern auf das Auftreten von Kopfläusen hinzuweisen.

Ihr Kind darf erst nach der erfolgreichen Behandlung die Schule wieder besuchen.

Weiterführende Informationen und nützliche Hinweise zur Behandlung finden Sie auf dem Serviceportal Amt24 des Freistaates Sachsen und in der Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

 

Bei sonstigen ansteckenden Krankheiten darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen. Die Eltern sind gemäß Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Schule über die Art der Krankheit unverzüglich zu informieren. Nähere Informationen und die Empfehlung zur Wiederzulassung zum Schulbesuch erteilt Ihnen der Kinderarzt.

 

 

Schulbücher

Die Lehrbücher werden von der Stadt Freital angeschafft und werden für die Dauer eines Jahres an die Schüler ausgeliehen. Die Lehrmittel sind pfleglich zu behandeln, denn sie sollen mindestens vier Jahre im Unterricht eingesetzt werden können. Bitte versehen Sie die Lehrbücher mit einem Schutzumschlag.

 

Bei Verlust oder Beschädigung eines Buches muss Ersatz geleistet werden. Über die Höhe der Ersatzleistung entscheidet der Klassenlehrer im Einvernehmen mit den jeweiligen Elternvertretern.

 

Die sonstigen Kosten für Verbrauchsartikel, wie Hefte, Stifte sowie Kunst- und Bastelmaterialien werden von den Eltern selbst getragen.

 

Kontrollieren Sie bitte regelmäßig gemeinsam mit Ihrem Kind den Zustand der Arbeitsmittel und sorgen Sie rechtzeitig für Ersatz.

 

 

Schulspeisung

Die Mittagsversorgung erfolgt durch die Sodexo SCS GmbH.

 

Verträge und Speisepläne erhalten Ihre Kinder beim Servicepersonal in der Schulkantine.

 

Die Anmeldung für registrierte Kunden finden sie hier.

Schulweg

Liebe Eltern, bitte erklären Sie Ihrem Kind den Schulweg genau. Weisen Sie es auf Gefahrenpunkte hin und üben Sie mit dem Kind gemeinsam das Verhalten auf dem Schulweg ein. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind immer einen bestimmten Schulweg geht.

Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern, auch wenn Ihr Kind mit dem Bus fährt.

Nützliche Informationen erhalten Sie z.B. im Schulweg-Ratgeber des ADAC e.V.

 

Unfallversicherung

Ihr Kind ist auf seinem Schulweg, in der Schule und auch beim Besuch eines außerschulischen Lernortes über die gesetzliche Unfallversicherung bei der Unfallkasse Sachsen versichert.

Muss ein Arzt nach einer Verletzung in der Schule aufgesucht werden, übernimmt die Gemeindeunfallversicherung dafür die Kosten. Die Unfallmeldung erstellt die Sekretärin Frau Schlegel.

 

 

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