Elterninformation zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf

Im Folgenden wollen wir Ihnen kurz den Prozess zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) vorstellen

  1. Beratungsantrag durch die Stammschule

    Die allgemeine Schule (Stammschule) stellt einen Beratungsantrag beim Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) einer Förderschule. Ziel ist es, eine erste fachliche Einschätzung zu erhalten, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegen könnte.

  2. Beratung und Rückmeldung durch den MSD

    Der MSD führt Gespräche, Beobachtungen und ggf. erste Diagnostikmaßnahmen durch. Anschließend gibt der MSD eine Rückmeldung an die Stammschule, ob aus seiner Sicht ein Verfahren zur Feststellung des SPF eingeleitet werden sollte oder nicht.

  3. Entscheidung über Einleitung des Verfahrens

    Auf Grundlage der Rückmeldung des MSD und der schulischen Einschätzungen entscheidet die Stammschule (ggf. gemeinsam mit den Eltern), ob ein formelles Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet wird.

Den kompletten Verfahrenablauf können Sie in der folgenden Publikation des Landesamt für Schule und Bildung nachlesen >>

Fahrdienstantrag

Falls Sie für Ihr Kind einen Fahrdienst beantragen möchten, finden Sie hier die benötigten Formulare (2 Links):

https://www.dresden.de/media/pdf/schulen/191007_Antragsformular_Schuelerbefoerderung.pdf

https://www.dresden.de/media/pdf/schulen/20240923_Einverstaendniserklaerung_Fahrdienst_Blanko.pdf

Bitte füllen Sie beide PDF-Dateien aus und bringen Sie diese unterschrieben ins Sekretariat. Falls Sie Hilfe im Vorfeld benötigen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Bearbeitungszeit für die Anträge beträgt ca. 6 Wochen.