Ein gemeinsamer Weg

Unsere neue Hausordnung für Schule und Hort

Um den Alltag für unsere Kinder an der Grundschule Döbeln-Ost noch transparenter und einheitlicher zu gestalten, rücken Schule und Hort enger zusammen. Anstatt der bisherigen zwei getrennten Regelwerke arbeiten wir aktuell an einer gemeinsamen, übergreifenden Hausordnung für den gesamten Schul- und Horttag.

Warum eine gemeinsame Hausordnung?

  • Klarheit: Eine einzige, verlässliche Richtlinie für Kinder, Eltern und das gesamte pädagogische Personal vom Vormittag bis zum Nachmittag.

  • Gemeinschaft: Schule und Hort agieren als Einheit unter einem Dach mit denselben Werten und Grundregeln.

  • Einfachheit: Keine überschneidenden oder doppelt geführten Dokumente mehr.

Der aktuelle Stand und das weitere Vorgehen Der gemeinsame Entwurf von Schulleitung und Hortleitung ist nun fertiggestellt und steht weiter unten auf dieser Seite für Sie zur Ansicht bereit. Die offizielle Beschlussfassung des Dokuments ist für die nächste Schulkonferenz geplant.

Wir möchten Sie einbeziehen! Da uns ein gutes Miteinander sehr am Herzen liegt, laden wir Sie herzlich ein, sich den Entwurf in Ruhe durchzulesen. Haben Sie Ergänzungen, Ideen oder konkrete Verbesserungsvorschläge? Wir freuen uns auf Ihr Feedback.

Wenden Sie sich mit Ihren Gedanken und Anregungen ganz einfach direkt an die Schulleitung oder die Hortleitung.

Gemeinsam gestalten wir einen sicheren und freundlichen Lern- und Lebensort für unsere Kinder!

 

► Entwurf neue gemeinsame Hausordnung

 


Hausordnung

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Schule.
Wir nehmen aufeinander Rücksicht, damit wir mit Freude und Erfolg lernen können.
Wir verhalten uns so, dass Mitschüler nicht gefährdet oder belästigt werden.

 

1. Kommen und Gehen

Der Unterricht wird von Montag bis Freitag nach folgendem Zeitplan erteilt.

1. Stunde                     07.30 – 08.15 Uhr
                        Frühstückspause
2. Stunde                     08.30 – 09.15 Uhr
3. Stunde                     09.15 – 10.00 Uhr
                        Hofpause
4. Stunde                     10.25 – 11.10 Uhr
5. Stunde                     11.20 – 12.05 Uhr

  • Der Einlass in die Schule erfolgt 07.15 Uhr bis 7.25 Uhr. Bei vorzeitigem Eintreffen warten wir vor dem Zaun, nicht auf dem Parkplatz.
  • Wir erscheinen rechtzeitig in der Schule, damit wir bei Stundenbeginn zum Unterricht bereit sind.
  • Damit das Unterrichtsgeschehen nicht gestört wird, und wir unsere Selbstständigkeit beweisen können, begleiten uns die Eltern nur bis zur Schultür und holen uns auch dort wieder ab.
  • Diese Regel gilt auch für die Schüler der Klasse 1 nach einer kurzen Eingewöhnungsphase.
  • Große Pausen verbringen wir auf dem Schulhof. 
  • Nach dem Stundenende begeben wir uns unverzüglich mit dem Lehrer zur Hofpause. Sport- und Spielgeräte dürfen erst benutzt werden, wenn eine Aufsicht auf dem Hof ist.
  • Bei schlechtem Wetter wird abgeklingelt.

 

2. Ordnung und Sauberkeit

  • Wir übernehmen Verantwortung für die uns überlassenen Räume, Einrichtungen und Gegenstände des Schulgebäudes und des Freigeländes. Wir machen nichts mutwillig kaputt.
  • Jede Klasse sorgt dafür, dass kein Müll herumliegt, die Tische nicht beschmiert sind, nach Unterrichtsschluss die Stühle hochgestellt werden und Lärm vermieden wird, der andere stören könnte.
  • Die Jacken und Mäntel werden nicht mit in das Klassenzimmer genommen. Im Zimmer/Schulhaus tragen wir Hausschuhe.
  • Übernommene Klassendienste erledigen wir zuverlässig. Wir gehen pfleglich mit Lehr- und Unterrichtsmitteln um.
  • Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Wir suchen sie während des Unterrichts nur in Ausnahmefällen auf und gehen dann unverzüglich in das Klassenzimmer zurück.

 

3. Allgemeine Verhaltensregeln für Eltern und Schüler

  • Gespräche mit Lehrkräften finden grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit und möglichst nach Vereinbarung statt. In dringenden Fällen sind telefonische Kontakte über das Sekretariat möglich.
  • Bei Krankheit bitte ständig über Hausaufgaben informieren, versäumte Aufgaben sind nachzuholen.
  • Arzttermine nach Möglichkeit bitte auf die unterrichtsfreie Zeit legen.
  • Nach ansteckenden Krankheiten erbitten wir eine entsprechende Gesundschreibung.
  • Nach Beschluss der Schulkonferenz vom 29.09.2015 ist bei Krankheit und im Verhinderungsfall eine Abmeldung an der Schule bis 7.30 Uhr vorzunehmen.
  • Das Mittagessen wird von den Eltern abbestellt.
  • Das Betreten des Schulhauses und dessen Räumlichkeiten ist für außenstehende Personen nur mit Einwilligung der Schulleitung bzw. des Klassenlehrers erlaubt. Dabei geht es um die Gewährleistung der Sicherheit der Kinder.
  • Das Schulgebäude und -gelände darf während der Unterrichtszeit, dazu gehören auch die Pausen, von den Schülern nicht verlassen werden. In dringenden Fällen ist eine schriftliche Mitteilung der Eltern erforderlich.
  • Alle Anweisungen zur Sicherheit und Ordnung an der Schule, die von den an der Schule tätigen Erwachsenen gegeben werden, sind zu befolgen.
  • Bei Alarm tritt die Klasse sofort an und verlässt unter Führung des Lehrers das Schulgebäude   (s. Alarmplan).
  • Messer, Streichhölzer und andere Zündmittel sowie Glasflaschen sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • Die Einnahme von Medikamenten durch Schüler bedarf einer genauen Abstimmung und liegt nicht im Verantwortungsbereich des Lehrers.
  • Die Schüler achten auf persönliches Eigentum.
  • Für Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören, übernimmt die Schule bei Schaden oder Verlust keine Haftung – gilt auch für Klassenfahrten, Wandertage.
  • Wertsachen sind im Sekretariat abzugeben.
  • In der Grundschule gilt ein generelles Handy- und Smartwatchverbot (Ausnahmegenehmigungen werden nur nach schriftlichem Antrag der Eltern erteilt).
  • Für Schaden an fremden Eigentum kann der Schüler (Sorgeberechtigte) zur Verantwortung gezogen werden, wenn er diesen schuldhaft verursacht hat.
  • Beschädigungen sind dem Klassenlehrer bzw. im Sekretariat unverzüglich zu melden.
  • Nicht im Hort angemeldete Schüler verlassen nach Unterrichtsschluss das Schulgelände.
  • Besondere Vorsicht lassen wir walten beim Begehen der Treppen und Korridore (nicht Rennen), an den Türen, beim Spielen auf dem Hof und auf dem Weg zum Speiseraum bzw. zur Turnhalle.
  • Das Betreten der Fachräume ist ohne Aufsicht durch Erwachsene nicht erlaubt. Das Verhalten ist durch die Fachraumordnung geregelt.
  • Die Schüler können mit Fahrrädern zur Schule kommen, jedoch kann die Sicherheit der Fahrräder nicht garantiert werden. Es sind Abstell- aber keine Unterstellmöglichkeiten vorhanden. Die Eltern sollten im Vorfeld prüfen, ob ihr Kind über die notwendigen Kenntnisse und Sicherheit zur Teilnahme am Straßenverkehr verfügt (hierbei sei das Fahren ab Klassen-stufe 4 geeignet). Es besteht Helmpflicht.
  • Auf dem Schulgelände wird das Fahrrad bis zum Fahrradständer geschoben und ab dem Beginn der Hortzeit gelten deren Regelungen (Fahrweise).
  • Unfälle, auch kleine Unfälle und Verletzungen, sind sofort dem aufsichtführenden Lehrer bzw. im Sekretariat anzuzeigen.

 

4. Ahndung von Verstößen

  • Verstöße gegen die Hausordnung werden entsprechend dem Schulgesetz durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.
  • Für bewusste/vorsätzliche Schäden, die durch Verletzung der Hausordnung entstehen, haften die Eltern des betreffenden Schülers.

 

5. Grund- und Klassenregeln

  • Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
  • Wir gehen freundlich und höflich miteinander um.
  • Ich verletze niemanden, weder mit Worten noch durch Taten.
  • Ich lasse alle ungestört lernen.
  • Ich achte das Eigentum anderer und der Schule.
  • Ich halte unsere Schule sauber und ordentlich.

 


Unser pädagogisches Konzept zum E-Learning

Um auch bei personellen Engpässen die Unterrichtsversorgung bestmöglich abzusichern und den Schulalltag für Sie und Ihre Kinder planbar zu gestalten, hat die Grundschule Döbeln-Ost ein klares Vorgehen erarbeitet. Sollte der reguläre Präsenzunterricht in Ausnahmefällen nicht für alle Klassen abgedeckt werden können, greift für ausgewählte Klassen (vorrangig die Klassenstufen 3 und 4) temporär eine strukturierte häusliche Lernzeit.

Damit Sie sich jederzeit transparent über die Organisation, die genutzten Plattformen wie LernSax und die Regelungen zur Notbetreuung informieren können, stellen wir Ihnen unser Konzept hier online zur Verfügung.

Alle wichtigen Details und Hintergründe können Sie im nachfolgenden Dokument nachlesen: ► Pädagogisches Konzept zum E-Learning (elekronisch unterstütztes Lernen)