
Abmeldung
Aus Gründen der Sicherheit bitten wir Sie, ihr Kind bei Krankheit oder aufgrund von anderen triftigen Gründen bis spätestens 07:45 Uhr telefonisch oder per E - Mail im Sekretariat abzumelden.
Eine zusätzliche Abmeldung bei der Klassenlehrerin ist nicht nötig.
Gern können Sie uns auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit folgenden Angaben hinterlassen:
- Name des Kindes
- Klasse
- Grund der Verhinderung
- vorraussichtliche Dauer der Verhinderung
Am ersten Schultag nach Krankheit muss eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden.
Nutzen Sie dazu gern unseren Vordruck zur Entschuldigung (zum Anzeigen hier klicken) oder informieren Sie ihre Klassenlehrerin via LernSax.
Sportbefreiung
Sollte Ihr Kind angeschlagen, aber dennoch schulfähig sein, können Eltern schriftlich um eine Befreiung vom Sportunterricht bis zu einer Woche bitten.
Die Entscheidung über Art und Umfang der Befreiung obliegt der Sportlehrerin.
Teilbefreiungen sind ebenfalls möglich.
Ab der zweiten Woche ist ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes notwendig, ab 4 Wochen vom schulärztlichen Dienst.
Kopfläuse
Kopfläuse sind unangenehm, aber nicht ungewöhnlich.
Sollten wir Kopfläuse bei ihrem Kind feststellen, ist eine sofortige Abholung von der Schule unumgänglich. Nach erfolgreicher Behandlung kann ihr Kind wieder regulär am Unterricht teilnehmen.
Bitte geben Sie ihrem Kind dafür den ausgefüllten Infozettel mit, der sich als Beipackzettel im Haarwaschmedikament befindet.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Kopfläuse (zum Anzeigen hier klicken).
Ansteckende Krankheiten
Kinder dürfen laut Infektionsschutzgesetz bei bestimmten ansteckenden Erkrankungen nicht am Unterricht teilnehmen.
Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten (zum Anzeigen hier klicken).
Die Wiederzulassung kann von einem ärztlichen Urteil abhängig sein.
Eine Übersicht der Wiederzulassungsempfehlungen der häufigsten Infektionskrankheiten finden Sie hier (zum Anzeigen hier klicken).