Einschulung Sommer 2027
Die Termine für die Schulanmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2027/2028 stehen derzeit noch nicht fest.
Sobald die offiziellen Termine veröffentlicht werden, stellen wir diese hier auf unserer Website für Sie bereit. Bitte schauen Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal vorbei, um die aktuellen Informationen abzurufen.
Im unteren Bereich dieser Seite finden Sie bereits wichtige Hinweise zu den Unterlagen, die zur Schulanmeldung mitgebracht werden müssen. Außerdem stellen wir Ihnen dort bereits Anmeldeunterlagen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass dieses gegebenenfalls noch aktualisiert werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen im Original mit:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Impfausweis
- ein gültiges Ausweisdokument aller Personensorgeberechtigten
- Vollmacht des zweiten Personensorgeberechtigten zur Anmeldung an unserer Schule
- besteht alleiniges Sorgerecht: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (Gerichtsurteil oder Negativbescheinigung des Jugendamts
- ggf. ärztliche Gutachten/Berichte
Die Anmeldung kann nur mit vollständigen Unterlagen erfolgen.
Auf dem Anmeldezettel kreuzen Sie an, ob Ihr Kind regulär, vorzeitig oder nach Rückstellung eingeschult wird.
- reguläre Einschulung: geboren 01.07.2020 bis 30.06.2021
- auf Wunsch der Eltern, ohne Antrag: geboren 01.07.2021 bis 30.09.2021
- vorzeitige Einschulung, auf Antrag der Eltern: geboren nach dem 30.09.2021
- Einschulung nach Rückstellung: geboren vor dem 01.07.2021
Folgende Anmeldeunterlagen können Sie hier durch Anklicken herunterladen:
Hinweis
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien, die einheitlich für das Bundesland Sachsen festgelegt worden sind.
Die Aufnahmekriterien sind in folgender Reihenfolge festgelegt:
- Geschwisterkind: Ein Geschwisterkind, das im gleichen Haushalt lebt, besucht im Schuljahr 2026/27 die 1., 2. oder 3. Klasse unserer Schule.
- Schulwegnähe, dabei gilt:
- Der Weg zur Ausweichschule darf nicht mehr als 50 % länger sein als der zu unserer Schule und darf 45 Minuten Fußweg nicht überschreiten.
- Bei gleicher Entfernung zur Ausweichschule entscheidet das Losverfahren.
Härtefälle (z. B. aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen) werden vorab geprüft und ggf. unabhängig vom Verfahren aufgenommen.
Sollte ihr Kind keinen Platz an unserer Schule erhalten, wird es automatisch an die Grundschule Oberlößnitz umgelenkt. Sie müssen es dort nicht erneut anmelden.
Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Schulplatz frei, startet ein Nachrückverfahren. Ihr Kind landet automatisch auf der Nachrückerliste, hierfür ist kein gesonderter Antrag nötig.