Elternmitwirkung

Der Elternrat stellt sich vor

Elternvertreter in den einzelnen Klassen

Der Elternrat setzt sich für die Interessen und Rechte der Schulkinder ein. Er ist die Vertretung der Eltern an einer Schule. Die Aufgaben des Elternrates sowie der Klassenelternsprecher und -sprecherinnen sind im Sächsischen Schulgesetz § 45 bis § 47 geregelt. Der Elternrat ist ein wichtiger Partner der Schule und trägt zur Verbesserung der demokratischen Schulkultur an der Schule bei.

Das Team von Schule und Hort der GS Raußlitz gratuliert den gewählten Eltern für ihre Bereitschaft, Verantwortung und Engagement zu übernehmen. Gehen wir gemeinsam an den Bildungs- und Erziehungsauftrag heran!

 

„Alle Eltern waren Schüler, alle Lehrer auch.

Viele Lehrer sind auch Eltern. Viele Schüler werden Eltern.

Manche Schüler werden Lehrer.

Sollte es da keine Gemeinsamkeiten geben?“ (Reinhold Miller)

 

Klasse       Klassenelternsprecher       Stellvertretung
1         Frau Auerswald       Frau Baum
2         Frau Philipp       Frau Mager
3         Frau Lucke       Frau Milz
4         Frau Lehmann       Frau Reichelt

 

Elternratsvorsitzende: Frau Lucke

Stellv. Elternratsvorsitzender: Frau Baum