Ansteckende Krankheiten
Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes wie z.B. Diphterie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken erkranken oder auch Läuse bekommen, benötigen wir sofort Ihre Information, um ggf. vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können. In jedem Fall darf Ihr Kind erst wieder zur Schule gehen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorliegt.
Altpapier
Jede/r Schüler/in sammelt halbjährlich 10kg Altpapier. Der Erlös kommt zur finanziellen Unterstützung bei Projekten und Schulfahrten den Kindern zugute. Kinder, die sich nicht an der Altstoffsammlung beteiligen, erhalten keinen Zuschuss und müssen den vollen Beitrag zahlen.
Beratung
Leider gibt es an unserer Schule keine Beratungslehrerin. Doch Sie können jederzeit vertrauensvoll mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes oder der Schulleiterin über Probleme sprechen. Wir stellen auch Kontakte zu Erziehungsberatungseinrichtungen oder zu unserer Schulpsychologin her.
Bildungsempfehlung
Im Halbjahr der Klasse 4 erhalten die Kinder eine Bildungsempfehlung. Damit melden sie sich an einer weiterführenden Schule an.
Buskinder
Busanträge erhalten Sie online über das Portal des Landratsamtes Meißen.
Es ist unsere Verpflichtung in der Schule, aber auch Ihre Aufgabe als Erziehungsberechtigte, den Kindern zu erklären, wie sie sich im Bus und an der Bushaltestelle verhalten zu haben. In der Schule erhalten die Schüler/innen eine regelmäßige Belehrung dazu.
Computer
In unserem Computerraum mit 26 Arbeitsplätzen werden die Grundschüler an den Umgang mit dem PC und an das sichere Arbeiten im Internet herangeführt. Des Weiteren haben wir aber auch die Möglichkeit einen Klassensatz an Tabletts direkt mit ins Klassenzimmer zu nehmen, um mithilfe von Lern-Apps Unterrichtsinhalte zu üben. Für die häusliche Lernzeit können Tabletts für die Kinder ausgeliehen werden, welche zu Hause kein mobiles Endgerät besitzen.
Druckschrift
Der Schreiblehrgang in der ersten Klasse beginnt mit der Druckschrift. Innerhalb eines Lehrganges lernen die Kinder die Buchstaben zu „begreifen“, prägen sich die Buchstabenform ein und entdecken sie zum Beispiel in der Fibel wieder.
Einschulung
Alle Kinder, die bis zum 30.Juni eines jeden Jahres das 6.Lebensjahr beenden, sind schulpflichtig. In Sachsen werden die Schulanfänger immer am ersten Samstag zum Ende der Sommerferien eingeschult.
Elternabend/Elternsprechtag
Elternabende dienen in erster Linie dem vertrauensvollen Informationsaustausch über die Angelegenheiten, die die einzelne Klasse betreffen sowie schulische Infos und Termine. Elternsprechtage können genutzt werden, um den Entwicklungsstand des eigenen Kindes zu erfahren.
Elternrat für Schule und Hort
In jeder Klasse werden zu Beginn des Schuljahres (Möglich auch für zwei Jahre) ein/e Elternvertreter/in und sein/e Stellvertreter/in gewählt. Der/Die Elternsprecher/in ist stimmberechtigtes Mitglied in der Schulkonferenz.
Essensversorgung
Es besteht an der Schule die Möglichkeit, an der Schulspeisung teilzunehmen. Der Essensanbieter ist die Schulküche Krögis.
Englisch
Ab der 3.Klasse werden im Rahmen des frühen Fremdsprachenlernens je zwei Stunden Englisch unterrichtet und auch ab Klasse 4 benotet.
Entschuldigung
Ist ein Kind krank oder kann aus einem anderen Grund nicht zur Schule kommen, haben die Eltern die Pflicht, das Fehlen zu entschuldigen. Die Kinder sollten bis 8:00 Uhr telefonisch in der Schule abgemeldet werden. Erfolgt keine Abmeldung, ruft die Schule bei Ihnen an, um sicher zu stellen, dass Ihr Kind wohlbehalten zu Hause ist.
Ferien
Die Ferienzeiten werden zentral für Sachsen festgelegt. Unter der Rubrik können Sie die aktuellen Termine einsehen.
Frühstück
Nach der ersten Unterrichtsstunde wird in der Regel gefrühstückt. Achten Sie bitte darauf, dass das Frühstück Ihres Kindes möglichst vollwertig ist. Auch vor Schulbeginn gehört ein kleines Frühstück zu Hause zu einem guten Schulstart.
Ganztagesangebote
Es gibt an unserer Schule verschiedene Angebote für die Kinder, um am Nachmittag oder auch während des regulären Unterrichtes eine gezielte Förderung und Forderung zu erfahren oder neue Hobbies kennen zu lernen. Die Schüler/innen sollten regelmäßig und mindestens für ein Halbjahr an dem gewählten Angebot teilnehmen.
Gesetzmäßigkeiten
Grundlage für unsere tägliche Arbeit ist das Sächsische Schulgesetz und die Grundschulordnung.
Hausaufgaben
Hausaufgaben sind zum Üben und Vertiefen erlernter Inhalte gedacht und sollten möglichst selbständig erledigt werden. Die durchschnittliche Arbeitszeit sollte eine Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten. Hortkinder erledigen ihre Hausaufgaben am Nachmittag mit den Erziehern/innen im Klassenzimmer. Auch Sie als Eltern sollten sich zu Hause die Hausaufgaben zeigen lassen und kontrollieren. Zusätzlich gibt es Arbeiten, welche zuhause erledigt werden müssen, wie zum Beispiel mündliche Lernaufgaben, das Sammeln von Materialien oder Erkundungsaufträge. Freitags erteilte Hausaufgaben werden nicht im Hort angefertigt, um Ihnen als Eltern die Möglichkeit zu geben, sich regelmäßig einen Eindruck über den schulischen Entwicklungsstand Ihres Kindes zu verschaffen.
Jahresplan
Zu Beginn des Schuljahres erhalten Sie im ersten Elternabend wichtige Informationen über schulische Termine und Höhepunkte.
Känguru-Wettbewerb
An diesem Wettbewerb können Schüler der dritten und vierten Klasse immer im März teilnehmen, die Spaß an mathematischen Knobeleien haben.
Klassenarbeiten
Die Anzahl der Klassenarbeiten in den einzelnen Fächern der Klassen 2 bis 4 werden zu Beginn eines jeden Schuljahres in der Gesamtlehrerkonferenz festgelegt.
Klassenfahrt
Als Abschluss der Grundschulzeit und mit Schwerpunkt eines Lehrplanthemas fährt die vierte Klasse für 3 bis 5 Tage in die nähere Umgebung auf Klassenfahrt. Dabei ist die Klassenlehrerin auf die Begleitung und Unterstützung durch Eltern angewiesen.
Klassenlehrerin
Sie ist der Ansprechpartner für alle Anfragen und schulischen Probleme. In der Regel führt an unserer Schule die Klassenlehrerin ihre Klasse von Anfang bis Ende der Grundschulzeit.
Kleidung
Die Schulkleidung sollte grundsätzlich zweckmäßig und strapazierfähig sein. Wichtig ist, dass Ihr Kind seine Kleidung (er)kennt und selbst darauf achtet. Im besten Fall wird die Kleidung mit dem Namen versehen.
Kompetenztest
Das sind zentrale gestellte Aufgaben, die mit wissenschaftlicher Unterstützung entwickelt werden, um Schülerleistungen zu messen, zu vergleichen sowie Impulse für die Unterrichtsentwicklung zu geben. Sie werden in den Klassenstufen 3, 6 und 8 geschrieben und es nehmen alle Schüler/innen verbindlich daran teil.
Kopfläuse
Sie, als Erziehungsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder ohne Nissen bzw. Läuse das Schulgebäude betreten. Sollte ein Befall vorliegen, muss die Schule davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Kinder bleiben zu Hause, bis eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegt. Daraus muss hervorgehen, dass das betroffene Kind ohne Läusebefall ist und somit die Schule besuchen darf.
Krankheit
Sollte Ihr Kind krank sein, sollte es zum Schutz seiner Mitschüler/innen besser zu Hause bleiben und wieder gesund werden. Bitte melden Sie Ihr Kind telefonisch bis 8:00 Uhr ab. Der versäumte Unterrichtsstoff wird über die Krankenpost an Sie herangetragen und ist nachzuholen.
Bei längerer Erkrankung kann die Schulleitung die Vorlage eines Attestes verlangen.
Linkshändigkeit
Untersuchungen haben ergeben, dass Linkshänder genau die gleichen schulischen Leistungen erbringen können wie Rechtshänder. Das Umerziehen auf die rechte Hand kann dem Kind hierbei eher schaden. Achten Sie bitte gezielt auf Füller und Scheren speziell für den linkshändigen Gebrauch.
Milchgeld
Die Kinder haben die Möglichkeit Voll-, Frucht oder Kakaomilch (Tetrapack, 0,2l) zum Frühstück zu trinken. Das Milchgeld wird in festen Abständen kassiert und kostet 30 bzw. 33 Cent je Packung.
Masern
Für die Aufnahme in die Grundschule ist der Nachweis der Masernimpflicht (lt. Infektionsschutzgesetz) bei der Vorschuluntersuchung durch das Gesundheitsamt und bei der Schulanmeldung vor Ort zu erbringen.
Ordnung
„Ordnung muss sein!“ Das gilt auch an unserer Schule. Dazu gehört, dass sich Ihr Kind selbständig um seine Schultasche und Arbeitsmaterialien kümmert. Besonders für das tägliche Zusammenleben ist sie unerlässlich. Wer Kindern keine Grenzen aufzeigt, sie nicht zur Einhaltung an Regeln gewöhnt, gibt ihnen keinen verlässlichen Ordnungsrahmen. So gibt es bei uns eine Schul- und Hausordnung sowie gemeinsam festgelegte Klassenregeln.
Projekttage
In jedem Schuljahr werden Projekttage organisiert, die nach einem bestimmten Thema ausgerichtet werden. Ihr Inhalt kann den Lehrplan unterstützen oder auch fachübergreifend sein.
Radfahrausbildung
In Klasse 4 wird unter Anleitung von Polizisten das ordnungsgemäße Radfahren und die Teilnahme am Straßenverkehr trainiert. Es findet eine schriftliche und praktische Prüfung statt. Grundvoraussetzung für die Verkehrsteilnahme als Radfahrer ist die technische Fertigkeit, ein Rad sicher zu bewegen, gute Regelkenntnisse und eine gewisse Verkehrserfahrung. Selbstverständlich muss das Fahrrad in einem ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustand sein sowie der Größe des Kindes entsprechen. Der Helm sollte zum Schutz vor Kopfverletzungen immer getragen werden.
Religionsunterricht
An unserer Schule findet der evangelische Religionsunterricht parallel zum Ethikunterricht statt.
Schulhort
In unserem Hort erhalten die Kinder Raum für eigene Initiative. Er fordert die Selbständigkeit der Kinder und bietet Möglichkeiten der Entspannung. Auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages arbeiten Erzieher/innen und Lehrerinnen sehr intensiv und eng zusammen. So können die Bedürfnisse, Begabungen und Potenziale der Kinder besser erkannt und gefördert werden. Gelebte traditionelle Feste und Aktivitäten werden in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Hort organisiert und durchgeführt. Ein wichtiger Partner in unserer Arbeit sind die Eltern unserer Hortkinder, auch vertreten durch den gemeinsamen Elternrat der Schule und des Hortes.
Schulbeginn
Die erste Schulstunde beginnt 8:00 Uhr. Einlass ist ab 7:45 Uhr. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht zu spät zum Unterricht erscheint.
Schulbücher
Alle Schulbücher und Arbeitshefte werden den Schülern durch den Schulträger, die Stadt Nossen, kostenlos zum Lernen zur Verfügung gestellt. Trotzdem sind die Kinder verpflichtet, sorgsam mit diesen Materialien umzugehen. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden sie durch die Klassenlehrerin dazu belehrt. Sollte es dennoch zu Beschädigungen oder Verschmutzungen kommen, ist die Schule berechtigt, Ihnen anteilmäßig Kosten in Rechnung zu stellen.
Schulranzen
Neben den Sicherheitseigenschaften eines Ranzens ist natürlich das Gewicht von großer Bedeutung. Leider ist der Ranzen vieler Kinder oft zu schwer. Die Schüler erhalten bei uns die Möglichkeit, in einem persönlichen Schubfach Lehrbücher zu hinterlegen. Trotzdem ist das tägliche Packen des Ranzens notwendig.
Sportunterricht
Jeder Schmuck ist aus Verletzungsgründen abzulegen. Ohrringe sind zu entfernen und dürfen nicht zugeklebt werden. Die Kinder benötigen vollständige Sportsachen in einer Sporttasche. In regelmäßigen Abständen wird die Sporttasche zum Waschen mit nach Hause gegeben. Sollte Ihr Kind gesundheitlich eingeschränkt sein, am Schulsport teilzunehmen, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Sollte Ihr Kind länger als drei Monate vom Sport befreit werden müssen, ist ein amtsärztliches Attest notwendig.
Schwimmunterricht
Laut Lehrplan findet der Schwimmunterricht in Klasse 2 statt. Die Teilnahme ist Pflicht. Die Raußlitzer Grundschule fährt im 2. Halbjahr mit einem Sonderbus in das Schulschwimmzentrum nach Meißen (Wellenspiel). Am Schuljahresende erhalten die „Wasserratten“ einen Schwimmnachweis als Schwimmurkunde.
Telefon
Telefonisch ist die Schule unter der Telefonnummer 035246/ 50340 erreichbar. Da unser Sekretariat gerade während der Unterrichtszeiten nicht immer besetzt ist, können Sie gern eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder den Lehrerinnen und der Schulleitung eine Email zukommen lassen.
In dringenden Fällen kontaktieren Sie bitte den Schulhort unter der 035246/ 51709.
Umgangsformen
Eine Gemeinschaft charakterisiert sich auch dadurch, wie Ihre Mitglieder miteinander umgehen. Wir bemühen uns, den Kindern einfache Formen des Grüßens und Verabschiedens, des Bittens und Dankens, des Helfens sowie des Entschuldigens zu vermitteln. Auch Sie, liebe Eltern, sollten zu Hause im täglichen Umgang mit dem Kind darauf achten.
Unfälle
Wir hoffen es nicht, aber sollte sich Ihr Kind trotzdem im Schulalltag verletzen, werden wir Sie nach Abwägung der Schwere der Verletzung sofort informieren. Dabei ist es wichtig, dass die Schule aktuelle Telefonnummern von Ihnen bzw. weiteren Familienmitgliedern hat. Wir sind verpflichtet, größere Verletzungen umgehend der Unfallkasse Sachsen zu melden und sie im Unfallbuch zu notieren.
Versicherungsschutz
Die Schulkinder sind während des Unterrichts, der Pausen und aller Schulveranstaltungen sowie auf dem direkten Schulweg versichert. Dabei ist es unerheblich, welches Verkehrsmittel genutzt wird und ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat.
Vorlesen
Vorlesen macht den Kindern Spaß, auch wenn sie schon bald eigenständig Texte erlesen können oder es bereits gut beherrschen. Es ist ein Anreiz, selbst Lesen zu lernen und es regt die Vorstellungskraft und Fantasie der Kinder an. Traditionell wird jedes Jahr im November auch bei uns der Vorlesetag als kleines Projekt durchgeführt.
Vorschule
Im Bereich der Vorschulerziehung kooperieren wir mit den beiden Kindertagesstätten in Rhäsa und in Ziegenhain. Wenn möglich, besucht eine Lehrerin unserer Schule alle zwei Wochen eine Einrichtung und beobachtet die Entwicklung der Kinder. Die Kinder erhalten während dieser Zeit gezielt kleine vorschulische Aufgaben. Weiterhin finden im Vorschuljahr der „0.Elternabend“ zur Vorbereitung der 1.Klasse statt und drei Vorschulnachmittage an unserer Schule.
Zeugnisse
Zum Halbjahresende im Februar erhalten die Schüler eine Halbjahresinformation. Am Ende des Schuljahres wird den Schülern/innen eine Jahreszeugnis ausgehändigt. Im ersten Schuljahr enthalten die Zeugnisse keine Noten, sondern Berichte über die Lernstände, die Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten. Ab dem zweiten Schuljahr enthalten die Zeugnisse Zensuren.