Schulanfänger

Neues Anmeldeformular für das Schuljahr 2024/25

Wichtige Termine und Informationen im Vorschuljahr

Unsere Kooperationskindertagesstätten:
 

Kindertagesstätte Kleinnaundorf Kindertagesstätte   Christliches Kinderhaus
"Wurzelzwerge" "Alte Schule" "Kinderland Wiesenhang"   "Samenkorn"
Steigerstr. 14   Schreberstr. 6   Schreberstr. 5
01705 Freital 01705 Freital   01705 Freital



Schulanmeldung
Dienstag, 05.09.2023 von 15 - 18 Uhr

Donnerstag, 07.09.2023 von 15 - 18 Uhr

 

 

Aufnahmebescheide

Aufnahmebescheide werden im Schulgebiet Freital am 13.05.2024 verschickt.

Elternabende in den Kindertageseinrichtungen
Unsere Kooperations- oder Beratungslehrerin kann nach Bedarf die Elternabende im Kindergarten besuchen und steht Ihnen beratend zur Verfügung.

Kennenlernnachmittag:

Mittwoch, 22.05.2024      15 - 16 Uhr (mit Klassenlehrerin)

Individuelles Arbeiten mit den Schulanfängern
Frau Gröscho besucht freitags unsere Kooperationskindergärten „Kinderland am Wiesenhang“, „Wurzelzwerge“ und „Samenkorn“.

Individuelle Gespräche mit Eltern und deren Schulanfängern, welche nicht einen oben genannten Kindergarten besuchen, finden nach vorheriger Terminabsprache statt.


weitere Termine:
 

  • Dezember > gehen die 4. Klassen einen Tag in die Kindergärten zum Vorlesen.
     
  • Januar > können die ehemaligen Erzieherinnen aus den Kindergärten ihre Kinder in der Kl. 1 im Unterricht besuchen.
     
  • April > bieten wir unseren Kooperationskindergärten Termine zum Schnuppern an.
     
  • Mai > besuchen die zukünftigen Schulanfänger die Schule.
     
  • Freitag, 13.05.2024 → verschicken alle Schulen im Schulgebiet Freital an die Eltern die Information über die Aufnahme an der jeweiligen Schule.
  • Mittwoch, 22.05.2024 um 19 Uhr → Elternabend für die zukünftigen 1. Klassen

 

  • Samstag, 03.08.2024 um 10 Uhr und 11 Uhr → Schuleinführung
  • Montag, 05.08.2024 → erster Schultag 8 Uhr

 

Informationen zur Schulaufnahme

Information zum Aufnahmeverfahren in die Klasse 1 für das Schuljahr 2024/2025

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

wir freuen uns sehr, dass Sie Ihr Kind an unserer Grundschule anmelden.

 

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes Auswahlverfahren zurückgreifen.

 

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.

 

Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren einzelfallbezogenes Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt.

           

  • ein Geschwisterkind ist bereits Schüler der Klasse 1 bis 3 unserer Schule,
  • inklusiv zu beschulende Schüler unter Beachtung schulischer Bedingungen,
  • Schulwegnähe (Entfernung Wohnung – Schule, unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit des Schulweges (Fahrschüler OT Kleinnaundorf/OT Burgk),
  • Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an der Anmeldeschule mehr als 45 Minuten benötigen,
  • Zufallsprinzip in Form eines Losverfahrens, falls die vorangestellten Kriterien nicht mehr angewendet werden können

 

 

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine

Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

 

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.

Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.

Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Abgelehnte Kinder erhalten einen Platz auf der Nachrückerliste. Zur Teilnahme am Nachrückverfahren genügt ein formloser Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Silke Nitschel

Schulleiterin