Herzlich Willkommen

Informationen für die zukünftigen 5. Klassen

Juniorwahl zur Bundestagswahl 2025

Das Brockhaus-Gymnasium nimmt bei der Juniorwahl zur Bundestagswahl 2025 teil:
In der Woche vor den Winterferien, vom 10.-12.02.2025 sind alle Lernenden der Klassenstufen 7-12 eingeladen, sich an der Wahl zu beteiligen.

Du hast keine richtige Ahnung, welche Partei du wählen kannst? Dann schau gerne beim Wahl-o-mat der Bundeszentrale für politische Bildung vorbei, hier gibt es auch Erklärungen zu den einzelnen Aussagen und Positionen der Parteien.

Für Fragen zur Junior- und Bundestagswahl stehen euch eure GRW-Lehrkräfte gerne zur Verfügung!

Öffnungszeiten in den Winterferien

In der Zeit vom 17.-28.02.2025 hat das Sekretariat wie folgt geöffnet:

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
außer 25.02.2025 10.00-14.00 Uhr

 

Hier gehts zu Informationen zum LK Kunst

Klick dich zu unserer Wetterstation

Wir sind dabei

Einschreibung OPAL

  • Hier gehts zu unserer Lernplattform OPAL-Schule.
  • Um eine hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten, sind gelegentlich Wartungsmaßnahmen erforderlich. Auch technische Fehler können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Deshalb wurde über Schullogin eine Statusseite eingeführt, die über den aktuellen Stand der Verfügbarkeit aller digitalen Dienste informiert:

    https://status.schullogin.de

 

Zugangsdaten digitale Dienste

Liebe Schülerinnen. liebe Schüler,

solltet ihr Probleme mit der Anmeldung bei Schullogin oder dem digitalen Notenbuch haben, schreibt bitte eine freundliche Mail an medienteam(at)brockhaus-gymnasium(dot)de 

Kürzlich aktualisierte Seiten

So erreichen Sie uns

F. - A. - Brockhaus Gymnasium

Kieler Straße 72B

04357 Leipzig

Telefon: 0341/600370

Mail: kontakt(at)brockhaus-gymnasium(dot)de 

 

Falls Sie mit dem ÖPNV unterwegs sind, steigen Sie bitte an der Haltestelle "Mockau Post" aus.

Transparenzhinweis

"Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 186) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbare Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind."

Neuigkeiten

Tag der offenen Tür am "Brocki"

Wortgefechte auf höchstem Niveau

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