Herzlich Willkommen

Informationen zum diesjährigen Vorkurs

Auch im kommenden Schuljahr können interessierte Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen umliegender Grundschulen an unserem beliebten Vorkurs teilnehmen. Hier kann schon zu Grundschulzeiten in die Fächer der kommenden Schuljahre geschnuppert werden.

Aufgrund der großen Nachfrage, ist eine verbindliche Anmeldung interessierter Schülerinnen und Schüler über E-Mail an vorkurs@brockhaus-gymnasium.de notwendig.

Zudem ist eine regelmäßige Teilnahme wünschenswert.

Wir freuen uns auf alle interessierten Schülerinnen und Schüler.

Folgende Termine sind geplant:

12.11.2024 Vorkurs 15:00 – 16:30 Uhr
26.11.2024 Vorkurs 15:00 – 16:30 Uhr
03.12.2024 Vorkurs 15:00 – 16:30 Uhr
10.12.2024 Vorkurs 15:00 – 16:30 Uhr (Buntes Weihnachtsprogramm mit Elterncafé und Gesprächsmöglichkeit)

04.02.2025 Tag der offenen Schultür

D. Schüpbach (FL NaWi)

        

Weihnachtspäckchen für Kinder in Not

Auch wenn es bis Weihnachten noch einige Zeit dauert, wollen wir gemeinsam mit dir schon jetzt dafür sorgen, dass das Weihnachtsfest für viele bedürftige Kinder in diesem Jahr zu einem ganz besonderen Ereignis wird.

So funktioniert’s:

Päckchen packen:
Befüllt mit eurer Familie, Freunden oder mit eurer Klasse einen Schuhkarton oder ein DHL-Packet (maximale Größe M: 37,5 x 30,0 x 13,5 cm) mit Geschenken, über die sich Kinder aus den verschiedenen Altersgruppen freuen: bis 6 Jahre, bis 12 Jahre und bis 18 Jahre. Ebenso könnt ihr bestimmen, ob euer Päckchen für Mädchen, für Jungen oder neutral ist.

Erlaubte Inhalte sind z.B. Spielzeug, Bücher, Schulmaterialien, Kleidung, Hygieneartikel (nur keine alkoholhaltigen Toilettenartikel (Parfum etc.) und Druck-Spraydosen (Deo, Haarspray etc.)) und Süßigkeiten, die noch mindestens drei Monate haltbar sind.

Ihr könnt euch an dem Motto orientieren:

„Was zum Waschen, was zum Naschen, was zum Fühlen und zum Spielen, was zum Wärmen und zum Lernen.“

Persönliche Note:
Legt ein Foto oder eine selbst gebastelte Weihnachtskarte bei, um einen ganz persönlichen Gruß zu hinterlassen.

Verpackung und Kennzeichnung:
Verpackt euren gefüllten Karton in Geschenkpapier und verschnürt oder verklebt ihn gut, damit auf dem Transportweg nichts verloren geht.
Um kenntlich zu machen, für wen das Paket geeignet ist, nutzt bitte die Etiketten auf der Rückseite des Flyers. Diese erhaltet ihr auch bei der Abgabe.

Abgabe der Päckchen:
Bringt euer Päckchen während des Abgabezeitraum vom 22. bis 29. November zu uns in die Schule. Die Abgabe findet wie gewohnt in den Mittagspausen im Keller des A-Hauses statt.

Kostenbeteiligung:
Die Stiftung Kinderzukunft bittet um eine freiwillige Kostenbeteiligung in Höhe von 4 Euro pro Päckchen. Der Betrag kann vor Ort abgegeben, überwiesen oder per PayPal bezahlt werden.

Mehr Infos unter:
https://www.kinderzukunft.de/wie-wir-helfen/weihnachtspaeckchen-aktion.html

oder bei Frau Kluge

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Wir sind dabei

Einschreibung OPAL

  • Hier gehts zu unserer Lernplattform OPAL-Schule.
  • Um eine hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten, sind gelegentlich Wartungsmaßnahmen erforderlich. Auch technische Fehler können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Deshalb wurde über Schullogin eine Statusseite eingeführt, die über den aktuellen Stand der Verfügbarkeit aller digitalen Dienste informiert:

    https://status.schullogin.de

 

Zugangsdaten digitale Dienste

Liebe Schülerinnen. liebe Schüler,

solltet ihr Probleme mit der Anmeldung bei Schullogin oder dem digitalen Notenbuch haben, schreibt bitte eine freundliche Mail an medienteam(at)brockhaus-gymnasium(dot)de 

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So erreichen Sie uns

F. - A. - Brockhaus Gymnasium

Kieler Straße 72B

04357 Leipzig

Telefon: 0341/600370

Mail: kontakt(at)brockhaus-gymnasium(dot)de 

 

Falls Sie mit dem ÖPNV unterwegs sind, steigen Sie bitte an der Haltestelle "Mockau Post" aus.

Transparenzhinweis

"Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBI. S. 186) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbare Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind."

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