Mit Eintritt in die Klassenstufe 6 erlernen die Schüler *innen laut Sächsischem Schulgesetz eine zweite Fremdsprache. Unsere Schule bietet die Fremdsprachen Französisch, Russisch und Latein zur Wahl an.
Beim Erlernen einer Sprache gibt es Grundlegendes. Denn eine fremde Sprache zu erlernen heißt:
• Fremdes zu verstehen und zu achten;
• in mündlicher und schriftlicher Form lernen zu kommunizieren;
• Geschichte, Geographie, Sitten und Bräuche anderer Völker kennen zu lernen;
• seinen Blick zu öffnen und über den Tellerrand hinaus zu schauen.
Die Ausbildung in der 2. Fremdsprache beginnt in der Klassenstufe 6 und muss bis einschließlich Klassenstufe 10 belegt werden. In den Klassenstufen 11 und 12 können die zweiten Fremdsprachen bis zum Abitur fortgeführt werden, entweder als zweite Fremdsprache neben Englisch oder auch als einzige Fremdsprache. Wöchentliche Unterrichtsverteilung laut Schulordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien (§17 / Abs. 3 SOGYA) ist zu beachten: Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Erteilung von Unterricht in einer bestimmten Fremdsprache.
Beim Profilunterricht handelt es sich um ein Fach im Umfang von je 2 Wochenstunden in Klasse 8 bis 10. Schüler und Eltern wählen gemeinsam ein Profil nach den Interessen des Kindes zum Ende des ersten Halbjahres der Klassenstufe 7. Die Schule wird bemüht sein, alle SchülerInnen den Wunschprofilen zuzuordnen.
Im Profilunterricht werden verschiedene Themenbereiche von verschiedenen Lehrern aus unterschiedlichen Gesichtspunkten behandelt, so dass man sich ein ganzheitliches, allgemeines Bild von einem Thema machen kann. Generelle Ziele des Profilunterrichtes sind stärker fachübergreifendes Denken, die Festigung von Wissen und Können im entsprechenden Bereich und verstärktes praktisches Arbeiten.
Seit dem Schuljahr 2018/2019 ist Informatik nicht mehr Bestandteil des Profilunterrichtes, sondern ein separates Fach für alle SchülerInnen.
Themenbereiche des Profilunterrichts an unserer Schule entsprechen den Vorgaben des geltenden Lehrplans.
(Die unten dargestellte Reihenfolge entspricht nicht der tatsächlichen Abfolge.)