Bei Verkürzung des Unterrichts ist die Essenseinnahme auch nach der letzten Unterrichtsstunde möglich.
2. Betreten und Verlassen der Schule
- Als Schulweg gilt der direkte Weg von zu Hause zur Schule und umgekehrt. Das Schulgebäude wird 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Bei Regen, Schneefall sowie bei Frost ist das Schulhaus ab 7.30 Uhr geöffnet.
- Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen ist verboten. Fahrräder werden in den vorhandenen Fahrradständern abgestellt und angeschlossen. Eine Sachhaftung besteht im Schadensfall durch die Schule nicht.
- Das Befahren des Schulgeländes (Parkplatz) ist nur dem Personal gestattet.
- Das Betreten des Schulgeländes ohne Anmeldung ist nur Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, den Lehrkräften und den technischen Mitarbeitenden gestattet. Schulfremde Personen haben sich im Sekretariat oder beim Hausmeister anzumelden.
3. Anwesenheit im Unterricht, Beurlaubungen, Krankheit, Unfälle
- Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung des Schulbesuches ist die Schule unverzüglich - in der Regel bis zum Ende der 1. Unterrichtsstunde - telefonisch zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von 3 Werktagen bei der Klassenleitung oder Kursleitung vorzulegen.
- Bei Schülerinnen und Schüler der Oberstufe kann unter Begründung ein Krankenschein verlangt werden, wenn während der Zeit ihres Fehlens eine Klausur bzw. ein angekündigter Test geschrieben wird. Die Krankmeldung ist den Fachlehrenden zum Abzeichnen vorzulegen und danach der Kursleitung zu übergeben.
- Unfälle und Erkrankungen während der Schulzeit (einschließlich Schulweg) sind aufsichtsführenden bzw. unterrichtenden Lehrenden und dem Sekretariat zu melden. Verbandskästen befinden sich im Sekretariat, in den Hausmeisterbüros, Turnhallen sowie in den Vorbereitungszimmern der naturwissenschaftlichen Fachkabinette.
- Unfälle sind in das Unfallbuch einzutragen, von den Eltern ausgefüllte Unfallberichte im Sekretariat abzugeben.
- Im Weiteren gelten die gesetzlichen Regelungen des Bundes und des Freistaates Sachsen.
4. Stunden- und Pausenordnung
- Der Konsum von Drogen und Alkohol ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das Betreten des Schulgeländes und die Teilnahme am Unterricht unter Einfluss von Drogen und Alkohol sind nicht gestattet. Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Per- sonen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
- Den Anweisungen des Lehrpersonals sowie der Angestellten der Schule ist Folge zu leisten.
- Spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn haben sich alle Schülerinnen und Schüler an ihren Plätzen im Unterrichtsraum aufzuhalten. Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft anwesend, so teilt dies der Klassensprecher im Sekretariat mit.
- In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler in der Regel die Unterrichtsräume und begeben sich auf den Hof. Die Unterrichtsräume sind während dieser Zeit verschlossen. Hauspausen werden per Durchsage angekündigt. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10 - 12 können sich auch während der großen Pausen im Schulhaus aufhalten. Der Aufenthalt im Klubraum ist den Schülerinnen und Schüler der Oberstufe vorbehalten.
- Während der Pausen ist der Aufenthalt hinter der großen Turnhalle, bei den Müllcontainern, in den Beeten, im Bereich der Fahrradständer, auf dem Parkplatz sowie auf den Sportanlagen verboten.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist ausschließlich den Schülerinnen und Schüler der Oberstufe während der Freistunden und großen Pausen gestattet.
- Zur Vermeidung von Unfällen ist es untersagt, sich auf Fensterbretter und Heizungen zu setzen, aus dem Fenster hinauszulehnen, mit Gegenständen zu werfen, sich unbefugt an Instrumenten und Installationen zu vergreifen, im Schulhaus zu rennen oder sich zu raufen.
- Fenster dürfen nur im Beisein des Lehrkraft geöffnet werden.
- Die schulischen Leihgeräte der Bewegten Pause dürfen ausschließlich auf dem Hof A/B und Hof B genutzt werden, sowie bei trockenem Wetter auf dem Ascheplatz und der Wiese. Näheres wird durch die Regelungen zur Bewegten Pause festgelegt. Auf gegenseitige Rücksichtnahme ist zu achten.
- Während des Unterrichts sind private elektronische Medien ausgeschaltet in der Schultasche. Ausschließlich nach Erlaubnis durch eine Lehrkraft ist die Nutzung im Unterricht erlaubt. Die Nutzung von privaten Endgeräten (z.B. Smartphone, Notebook, Tablet) für schulische Zwecke wird gesondert geregelt. In Pausen und Freistunden dürfen private elektronische Medien lautlos verwendet werden; Video-, Bild- und Tonaufnahmen sind untersagt. Im Speiseraum ist die Nutzung elektronischer Medien untersagt. Maßnahmen bei Verstoß gegen die Nutzungsregelungen für private elektronische Endgeräte auf dem Schulgelände (siehe Anlage zur Hausordnung)
- Nach der letzten Unterrichtsstunde im Unterrichtsraum stellen die Schülerinnen und Schüler der Klasse die Stühle hoch, reinigen die Tafel, schließen die Fenster und entfernen und entsorgen Papier und Müll vom Boden. Die Lehrkraft verschließt das Zimmer.
- Auf Mülltrennung ist zu achten.
5. Beschädigungen - Schadensersatz
- Einrichtungs- und Lehrgegenstände sowie privates Eigentum sind pfleglich zu behandeln.
- Beschädigungen - das sind auch Schmierereien - sind sofort der Klassenleitung/Kursleitung zu melden. Vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigtes sowie verlorenes Inventar kann der Schulträger auf Kosten des bzw. der Schuldigen reparieren bzw. ersetzen lassen.
- Im Weiteren gelten die gesetzlichen Regelungen des Freistaates Sachsen und die Bestimmungen der Versicherungsträger.
6. Außerunterrichtliche Veranstaltungen im Schulhaus
- Veranstaltungen dieser Art bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.
7. Aushänge
- Das Verbreiten bzw. Aushängen von Druckschriften oder anderen Mitteilungen durch Lehrende, Schülerinnen und Schüler oder schulfremde Personen bedarf der Genehmigung des Schulleiters.
8. Kleiderordnung
In dieser Bildungseinrichtung streben wir nach einem sicheren, respektvollen und inklusiven Umfeld für alle Mitglieder unserer Gemeinschaft. Aus diesem Grund ist das Tragen von Bekleidung und Accessoires, die extremistische, verfassungsfeindliche, gewaltverherrlichende, fremdenfeindliche oder frauenfeindliche sowie anderweitig diskriminierende Symbolik repräsentieren, untersagt. Das gilt auch für Logos, Symbole, Farben und Uniformen oder sonstige Kennzeichen, die mit extremistischen, verfassungsfeindlichen, gewaltverherrlichenden, fremdenfeindlichen, frauenfeindlichen und diskriminierenden Gruppierungen, Bewegungen oder Ideologien in Verbindung gebracht werden können.
Auch das Tragen von militärischen Uniformen ist untersagt.
Das F.-A.-Brockhaus-Gymnasium steht für den Respekt gegenüber allen Individuen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Identität oder ihren Überzeugungen. Daher sind Hassreden, extremistische Hetze oder jedwede Art der Diskriminierung oder des Rassismus in unserer Schule untersagt.
R. Tramm K. Schwalbe J. Michael P. Riehl
Schulleiter Elternratsvors. Lehrervertr., Schülersprecher
Schulkonferenz