Neu 26.01.2022: Elterninformation zur Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2022/2023
Auf der Homepage des Landkreises Bautzen gibt es alle Informationen zur weiteren Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung.
Im unteren Bereich der Homepage „Das Bildungsticket für Schülerinnen und Schüler“ sind konkrete Hinweise und Links zu den Abo’s bei den Verkehrsunternehmen vorhanden.
Die neue Satzung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die Übergangsregelungen im § 16:
§ 16 Übergangsvorschriften
Die für das Schuljahr 2021/2022 genehmigten Verfahren bleiben bis zum Schuljahresende am 31.07.2022 weiter gültig.
Genehmigte Erstattungsverfahren (Einzelabrechnungen) für das Schuljahr 2021/2022 können ebenfalls bis zum 31.07.2022 abgerechnet werden.
Dazu bereitet das Landratsamt Bautzen einen Elternbrief vor, der Ende Januar versendet wird. Darin erfahren alle Eltern, die vom Landratsamt Bautzen im Schuljahr 2021/2022 einen Bescheid erhalten haben, die künftige Verfahrensweise.