Schulprogramm

Eine Schule für alle – „Vielfalt entfalten“

Vorwort

Unser Schulprogramm wird von Lehrern, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern geschrieben und ist ein sich fortschreibendes Arbeitspapier.

Die Schwerpunkte des Programms resultieren aus den Kernaufgaben unserer Arbeit und sind Ergebnis eines Verständigungsprozesses, in dem neben aktuellen Tagesaufgaben Zukunftsziele formuliert werden.

Leitbild

Alle Schülerinnen und Schüler erfahren entsprechend ihren Bedürfnissen im Klassenverband Unterstützung erfahrener Kolleginnen und Kollegen, um ein modernes Leben zu meistern. Unser Alltag orientiert sich an den Grundsätzen von gegenseitiger Akzeptanz, Demokratie sowie kultureller, sozialer und individueller Vielfalt.

Entwicklungsziele

Alle Schülerinnen und Schüler erfahren ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechend individuelle Unterstützung, um Lernprozesse positiv und nachhaltig gestalten zu können.

Ziel ist die Entwicklung von Eigenständigkeit und Verantwortungsübernahme, sowie die Ausbildung eines kritischen Bewusstseins auf dem Fundament von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, verbunden mit der Vorbereitung auf einen gelingenden Berufseinstieg entsprechend der persönlichen Neigungen, basierend auf solidem Wissen und stabilen sich immer weiter entwickelnden Befähigungen.

In jedem Unterricht werden soziale, fachliche und methodische Kompetenzen ausgeformt, die die Schüler fortschreitend anwenden und leben. Neugier und Mut zum Ausprobieren sind ebenso bestimmend für den Lernprozess, wie Zielstrebigkeit und fachliche Qualität.

In der Schulgemeinschaft werden Räume geschaffen für den konstruktiven Dialog über Werte, Ziele und Grundsätze gesellschaftlichen Zusammenhaltes sowie gemeinsame Strategien für interkulturelles und pädagogisches Handeln.

Die Schule sieht sich als aktives Element städtischen Lebens und ist durch vielfältige Projekte mit dem Stadtteil und den Bildungsangeboten Dresdens verbunden.

Personal*

Für einen gelingenden Lernprozess und ein abwechslungsreiches und anregendes Schulleben bedarf es eines breit aufgestellten

multiprofessionellen Teams. Neben den Fachlehrerinnen und Fachlehrern sind verschiedene Akteure mit unterschiedlichen Schwerpunktbereichen Mitgliedern des Kollegiums. Lehrkräfte mit besonderen schulischen Aufgaben widmen sich als Teamleiter*innen den Kernaufgaben der 101. Oberschule. Die Schulleitung befördert vielfältige Ideen sowie deren konzeptionelle Erarbeitung und Umsetzung im Schulalltag. Sie bietet Raum für individuelle und gemeinschaftliche Entwicklung innerhalb der Schulgemeinschaft.

  1. Fachleiterstelle „Individuelle Förderung“, eingerichtet
  2. Lehrkraft mit besonderen Aufgaben „Digitalisierung – Möglichkeiten diverser Unterrichtung“, eingerichtet
  3. Lehrkraft mit besonderen Aufgaben „Berufsorientierung – praktische Bildung“, ausgeschrieben
  4. Lehrkraft mit besonderen Aufgaben „Migrationsgesellschaft – Diversität im Unterricht“, ausgeschrieben
  5. Beratungslehrer|Beratungslehrer in
  6. Schulleiter|Schulleiter in
  7. Stellvertretender Schulleiter|Stellvertretende Schulleiterin
  8. Sekretär|Sekretärin
  9. Schulsozialarbeiter|Schulsozialarbeiterin
  10. Inklusionsbeauftragte
  11. Inklusionsassistent|Inklusionsassistentin
  12. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
  13. Praxisberater|Praxisberaterin
  14. Berufseinstiegsbegleiter|Berufseinstiegsbegleiterin
  15. Berufsberaterin
  16. Kulturmittler|Kulturmittlerin
  17. Sprachmittler|Sprachmittlerin
  18. Schulassistent|Schulassistentin
  19. Hausmeister|Hausmeisterin
  20. Reinigungskraft
  21. Küchenpersonal
  22. Hausaufgabenbetreuung
  23. Nachhilfelehrer|Nachhilfelehrerin
  24. Verwaltungsassistent| Verwaltungsassistentin (gewünscht)

* Die Reihenfolge stellt keine Wertung der Wichtigkeit dar.

Gesetzesgrundlagen

  1. Sächsisches Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) geändert worden ist
  2. Schulordnung Ober- und Abendoberschulen vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 22. Juni 2021 (SächsGVBl. S. 713) geändert worden ist
  3. Schulbesuchsordnung
  4. VwV Schulfahrten
  5. VwV LRS-Förderung
  6. Lehrerkonferenzverordnung
  7. Schulkonferenzverordnung
  8. Elternmitwirkungsverordnung
  9. Schülermitwirkungsverordnung
  10. VwV Bedarf und Schuljahresablauf …
  11. Klassenbildungsverordnung
  12. Schulnetzplanungsverordnung
  13. VwV Stundentafeln
  14. Schulintegrationsverordnung (Verordnung über die integrative Unterrichtung von Schülern)
  15. VwV Schulsport
  16. Integrationsvereinbarung (Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Beschäftigter im Schuldienst)
  17. VwV Beratungslehrer
  18. VwV Bereiche besonderer schulischer Aufgaben und Fachberater
  19. Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)
  20. VwV Schuldatenschutz

„Schule für alle“ – individuelle Unterstützung

Aktion Termin/Zeitraum Beteiligte
I Binnendifferenzierte Unterrichtung von Real-SuS und Haupt-SuS im Klassenverband    
1 Bildungslaufbahngespräche Klasse 6, 1. Hj Eltern, Partner, Kla_Lei, BL, KM, SM, BL/VK
2 Klassenkonferenz 1 Woche vor Halbjahresinformation Kla_Lei, FL, SL, LbschA „Digitalisierung – Möglichkeiten diverser Unterrichtung“
3 Bildungsgangentscheidung Klasse 6, Halbjahresinformation KK
4 Individuelle Aufgabenstellung gemäß Lehrplänen laufend FL, LbschA „Digitalisierung – Möglichkeiten diverser Unterrichtung“
5 Gruppenunterricht, Förderunterricht nach Bedarf FL, Kla_lei, LbschA „Digitalisierung – Möglichkeiten diverser Unterrichtung“
6 Leistungseinschätzung und -bewertung laufend FL, Kla_Lei
7 Evaluation des Bildungsganges laufend FL, Kla_Lei
8 Bildungsgangwechsel Nach individuellem Leistungsstand Eltern, Partner, KK
9 „Hybrid-Unterricht“als durchgängiges Unterrichtsprinzip Nach individuellem Leistungsstand, Bedarf (Krankheit, Entwicklungsbesonderheit…) LbschA „Digitalisierung – Möglichkeiten diverser Unterrichtung“

 

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