Ukraine

Informationen zum Anmeldeverfahren für ukrainische Schülerinnen und Schüler

Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet.

Das Portal wird ab dem 25.03.2022, um 8:00 Uhr, unter folgendem Link zu erreichen sein: https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine .

 

Erste Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Sehr geehrte Flüchtlinge, Leserinnen und Leser,

beigefügt erhalten Sie einen Auszug aus dem FAQ-Katalog der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, welchen uns das Landesamt für Schule und Bildung zur Verfügung stellte.

https://www.integrationsbeauftragte.de/resource/blob/1864320/2010610/b24ad1e7de8430dc82ae80acc6f45f59/faq-download-data.pdf?download=1

 

Unterkünfte

Soweit Sie Ihren Wohnort frei wählen dürfen, bieten verschiedene Plattformen wie z.B. https://elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/, https://www.host4ukraine.com/ oder https://warmes-bett.de/ private Bleibemöglichkeiten. Viele Menschen in Deutschland und Europa bieten Menschen aus der Ukraine aktuell kostenlose Unterkunft an. Schützen Sie sich hier aber vor unseriösen Angeboten und benachrichtigen Sie die Polizei, falls Sie sich unwohl fühlen. Minderjährige dürfen ohne ihre Familien unter keinen Umständen privat untergebracht werden. Hier ist die Polizei oder das Jugendamt zu benachrichtigen.

Außerdem können Sie auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünften der einzelnen Bundesländer untergebracht werden. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde (https://bamfnavi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/) oder der Polizei nach einer Adresse. Sie müssen keinen Asylantrag stellen, um untergebracht zu werden.

Wenn Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde und Sie eine Unterkunft benötigen, kümmert sich die örtliche Leistungsbehörde um eine Unterkunft für Sie.

 

Schulanmeldung

Alle Kinder ab sechs bzw. sieben Jahren gelten in Deutschland als schulpflichtig und müssen in die Schule gehen. Die Schulpflicht und Zugangsmöglichkeiten zum Bildungssystem für geflüchtete Kinder und Jugendliche sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Die für Sie geltenden Regelungen erfragen Sie über das Schulamt an Ihrem Aufenthaltsort.

Stadtverwaltung Döbeln Telefon: 03431 579-123

Bei Fragen zum Schulbesuch kann Ihnen ggf. eine externe Beratung z. B. über die Jugendmigrationsdienste www.jugendmigrationsdienste.de/ helfen.
Falls Sie einen Kitaplatz in einer kommunalen Kita bekommen möchten, stellen Sie einen Antrag beim Jugendamt an Ihrem Aufenthaltsort. Dort erhalten Sie weitere Informationen zur Kitaplatz-Vergabe. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da in manchen Kommunen Kita-Plätze knapp sein können.

Es gibt viele Organisationen in Deutschland (Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, AWO, Deutsches Rotes Kreuz und andere) sowie lokale Vereine und Bündnisse, die Sprachmittlung anbieten oder den Kontakt zu ehrenamtlichen Sprachmittler:innen vermitteln können.
Zum Thema Schule in Deutschland berät die EU-Gleichbehandlungsstelle
auf Deutsch, Englisch, Polnisch, Ungarisch und Rumänisch:
https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-en/eucitizens/information-center/schools

 

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Katzer
Grundschulrektorin

 

 

Erstorientierung - Informationen für Menschen aus der Ukraine

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